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Anfangsvermögen und Schenkung

 
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Sehbär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:43    Titel: Anfangsvermögen und Schenkung Antworten mit Zitat

1976: Er erbt im Februar 300.000 DM. Im April schenkt Er an Sie 40.000 DM. Sie zahlt das Geld auf ein Sparbuch ein, zu dem nur Sie Zugang hat. Im Mai 1976 findet die Hochzeit statt.

2007 kommt es zur Trennung. Er möchte sein mitgebrachtes Anfangsvemögen priviligiert aus dem Zugewinn abtrennen.

Nun fordert er die 300.000 DM indiziert zurück. Sie sagt, dass er 40.000 DM an Sie geschenkt hat und dies somit Ihr Anfangsvermögen war und seines somit nur noch 260.000 DM

Seine Rechnung: 300.000 DM Anfangsvermögen von ihm,

Ihre Rechnung: 260.000 DM hat Er mit gebracht und Sie hat 40.000 DM mitgebracht.

Wer von Beiden hat recht?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten zu dem Zeitpunkt gehört hat, an dem die Ehe geschlossen worden ist, wenn die Eheleute von Beginn ihrer Ehe an im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wenn ein Ehegatte dem anderen vor Eingehen der Ehe eine Schenkung gemacht hat, gehört der Wert der Schenkung nicht zum Anfangsvermögen des Schenkers, sondern zum Anfangsvermögen des beschenkten Ehegatten.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

300 TDM vor der Ehe geerbt. Davon 40 TDM vor Eheschließung an die zukünftige Frau verschenkt.

Franz hat es ja schon treffend erklärt. Das Anfangsvermögen des Mannes beträgt zum Stichtag 8Zeitpunkt der Eheschließung) 260 TDM und das Anfangsvermögen der Frau 40 TDM.

Die Version der Frau ist also richtig.
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