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meine Situation ist folgende: Ich, Nicht-EU-Bürgerin, bin seit 3,5 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Im Sommer 2004 wurde meine Aufenthaltserlaubnis auf 5 Jahre verlängert. Ich habe vor kurzem eine 3jährige Ausbildung aufgenommen, mit einer netto Vergütung von knapp 400 euro. Es sieht leider so aus, dass es bald zu einer Scheidung kommen wird. Und nun meine Fragen an unsere verehrten Moderatoren und alle fachkundigen Leute:
1. Wird mir meine 5jährige Aufenthaltserlaubnis nach der Scheidung nicht entzogen?
2. Kann ich davon ausgehen, dass ich in 5 Jahren mein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht verlieren werde?
da ich davon ausgehe, daß Sie mehr als zwei Jahre mit Ihrem Ehemann zusammengelebt haben, werden Sie die Aufenthaltserlaubnis behalten.
Eigentlich hätte diese bereits nach drei Jahren Ehezeit in eine unbefristete verlängert werden müssen, wenn nicht besondere Gründe dagegen gesprochen haben.
Im übrigen steht Ihnen, sofern Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, grundsätzlich nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis die unbefristete AE zu. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Ich bedanke mich herzlich für Ihre schnelle Antwort, Herr Nobert.
Und wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert wird (man kann nie wissen, was auf einen zukommt) wird die AE immer wieder von Behörde um ein paar Jahre verlängert werden, bis man schließlich die Voraussetzungen für eine unbefristete AE erfüllt und diese bekommt? Sehe ich das recht?
lediglich der Bezug von Sozialhilfe könnte Probleme bereiten, weil diese einen sog. Regelversagungsgrund und einen Ausweisungsgrund darstellt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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