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Wann aus dem Mietvertrag entlassen?

 
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catweezle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 38
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:25    Titel: Wann aus dem Mietvertrag entlassen? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn einem Mieter nach mehreren Monaten Zahlungsverzug fristlos gekündigt wurde, er dann aber die ausstehenden Beträge zahlt, greift ja die fristlose Kündigung nicht mehr.

Wenn er dann wiederum 2 Monate nicht zahlt, um Stundung bittet, dann aber im 2. Monat merkt, daß er nicht zahlen kann und zum Ende dieses Monats ausziehen will, greift dann die fristlose sofortige Kündigung und er kann am Ende des Monats raus oder muß er regulär kündigen mit einer Frist von 3 monaten, wäre also noch zahlungpflichtig bis April, falls kein Nachmieter gefunden wird??

Vielen Dank
Tschüß
Michael
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter selber kann nicht fristlos kündigen. Der VM kann aber bei erneuten Rückstand von 2 Mieten die fristlose Kündigung aussprechen.
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catweezle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 38
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:37    Titel: herzlichen Dank (o.T.) Antworten mit Zitat

.o.t.
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hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 691

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter muss trotz Mietrückstand die gesetzliche Kündgungsfrist einhalten, da die erste fristlose Kündigung inzwischen hinfällig ist.

Der Vermieter könnte erneut fristlos kündigen, hätte dann aber ggf. einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, was auch nicht besonders hilfreich für den Mieter ist.
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