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Nebenkostenabrechnung

 
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Jakobo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 21:34    Titel: Nebenkostenabrechnung Antworten mit Zitat

Guten Abend,

angenommen Mieter A bekommt eine Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr.
Er war nur bis z.B. Mai Mieter dieser Wohnung.

In seiner Nebenkostenabrechnung wird der Punkt Entwässerung 2x aufgeführt. 1x im Januar und 1 mal im November.

Ist es zulässig dies doppelt in einem Jahr zu berechnen, zudem wenn A nur anteilig Mieter gewesen ist?
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter stellt die geleisteten Zahlungen nach dem "Abflussprinzip" so in die Betriebskostenabrechnung ein wie sie entstanden sind. Der Mieter kann sich durch Einblick in die Unterlagen von der Richtigkeit überzeugen.

Die Jahreskosten werden dem Mieter nur anteilig entsprechend seiner Wohndauer berechnet.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 11:04    Titel: Re: Nebenkostenabrechnung Antworten mit Zitat

Jakobo hat folgendes geschrieben::
In seiner Nebenkostenabrechnung wird der Punkt Entwässerung
Was ist das bitte? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht was du gerade denkst. Mr. Green

Hier handelt es sich um die Abwassergebühr, die -anteilig- auf Mieter umgelegt werden kann.

 
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