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Verfasst am: 09.02.09, 10:16 Titel: Räumungsklage: Auszug kurz vor Termin
Hey!
A verklagt die B auf Räumung einer Mietwohnung. B verläßt die Wohnung drei Tage vor der mdl. Verhandlung und kommt nicht zu dem Termin.
Muss A nun seinen Räumungsantrag zurücknehmen? Oder für erledigt erklären mit Kostenfolge für B?
B hat noch alle Schlüssel: spielt dies eine Rolle?
Da A eh noch Mieten etc gegen B einklagen muss, wird er wohl die Schlösser austauschen lassen müssen und diese Kosetn grad noch draufpacken....
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.02.09, 10:37 Titel:
Zitat:
B verläßt die Wohnung drei Tage vor der mdl. Verhandlung
Wenn man seine Wohnung verläßt, ist dies keine Übergabe.
Zitat:
B hat noch alle Schlüssel: spielt dies eine Rolle?
Ja. Der Antrag lautet bei Räumungsklagen regelmäßig "... geräumt herauszugeben." Hier fehlt es an einer Herausgabe der Wohnung, also kann der Antrag aufrecht erhalten bleiben.
Zitat:
wird er wohl die Schlösser austauschen lassen müssen
Sinnvollerweise aber erst nach Rechtskraft des Räumungsurteils. A will ja wohl nicht einer Nutzungsentschädigung verlustig gehen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.02.09, 11:25 Titel:
Nun, der Räumungstitel ist Ihr Freifahrtschein, die Wohnung wieder in Besitz zu nehmen und die Schlösser auszutauschen. Ohne Räumungsurteil brechen Sie den weiter bestehenden Gewahrsam des Mieters an der Mietsache.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.02.09, 16:33 Titel:
Wieso? Er hat doch die Schlüssel gerade nicht herausgegeben, also hat er doch derzeit noch Gewahrsam. Wäre ja auch etwas erschreckend, wenn mein Mietverhältnis jedesmal enden würde, wenn ich mich mit Gepäck in den Urlaub begebe.
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