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Einer Mutter ist gerüchteweise zu Ohren gekommen, dass seine Schwiegermutter schon einmal (vor langer Zeit) wegen Kindesmißbrauchs verurteilt wurde (Bewährungsstrafe). Sie möchte aber die Schwiegerm. nicht direkt ansprechen und hat die Hoffnung, dass sie vielleicht das Urteil finden könne.
Da es ja heißt: "...im Namen den Volkes" müsste es ja auch zugänglich sein.
Stimmt das?
Wie muss man vorgehen? Muss man das Gericht kennen? Erfährt der Delinquent etwas davon?
Vielen Dank wie immer für Eure Einschätzungen (auch die lustigen )
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Vielen Dank wie immer für Eure Einschätzungen (auch die lustigen )
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Hallo Adamski,
der Plan, ein mögliches Urteil zu finden, kann getrost aufgegeben werden. Dem steht das BZG entgegen. Nähere Infos bei Wiki oder dem Bundeszentralregister.
Stimmt! Aber vielleicht hat die Schwiegermutter ja noch irgendwo eins zu Hause versteckt... Einfach mal ein bisschen suchen, es ist eh bald Ostern, bis dahin müssen wir alle wieder gut im Auffinden von Dingen sein. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
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