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Manteltarivertrag vs. allg verbindlicher Tarifvertrag

 
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Susi23
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:25    Titel: Manteltarivertrag vs. allg verbindlicher Tarifvertrag Antworten mit Zitat

Es geht um das Friseurhandwerk.

Es gibt einen allg. verbindlichen Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk NRW.

Daneben gibt es einen Manteltarifvertrag NRW.

Ist man als ArbG auch an die Regelungen des Manteltarifvertrages gebunden ? Oder kann man die Tarifgebundenheit auf den allgemein verbindlichen Tarifvertrag beschränken ?
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Tunix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:00    Titel: Re: Manteltarivertrag vs. allg verbindlicher Tarifvertrag Antworten mit Zitat

Susi23 hat folgendes geschrieben::
Es gibt einen allg. verbindlichen Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk NRW.

Daneben gibt es einen Manteltarifvertrag NRW.


Kann es sein das Du einmal vom Lohntarifvertrag und einmal vom Manteltarifvertrag sprichst?
Und das der Manteltarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde und der Lohntarifvertrag nicht?

Grundsätzlich regeln die beiden Tariverträge völlig unterschiedliche Dinge so das es keine Konflikte zwischen den beiden Tarifverträgen geben sollte. Welcher in Deinen Beispiel anwendbar wäre ist von weiteren Faktoren abhänging.

Ob ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist kann man u. a. auf den Seiten des Bundeswirtschaftministeriums nachlesen.
_________________
Grüße

Tunix
______________________________________

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