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Mitnahme Urlaub Vollzeit in Teilzeit

 
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Heinzi1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 09:17    Titel: Mitnahme Urlaub Vollzeit in Teilzeit Antworten mit Zitat

Hallo, folgende Situation:

ich arbeite seit dem 1.5.07 als Krankenpfleger in einem psychosozialem Wohnheim, welches privat betrieben wurde. Da mein Arbeitgeber sich finanziell übernommen hat, wurden dieses und alle Angestellen von der hiesigen Drogenberatung übernommen. Ich bin dadurch jetzt angestellter im öffentlichen Dienst und werde nach TVÖD bezahlt. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet und jetzt Teilzeit (50%).

Jetzt habe ich noch 15 Resturlaubstage (Vollzeit) vom alten Arbeitgeber übrig.

Was passiert mit diesem Resturlaub mit Übernahme in Teilzeit?

Ist diese Rechnung richtig: 15 Tage x 8 Stunden (Arbeitsstunden/Vollzeit) = 120 Stunden Resturlaub

in Teilzeit umgerechnet = 120 Stunden Resturlaub = 30 Tage Resturlaub Teilzeit, weil ich ja jetzt nur noch 4 Stunden tgl. arbeite?

Danke für Eure Hilfe!
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Dank an matthias. und unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein: hier klicken, zu 'Urlaubsanspruch' gehen, lesen und rechnen.

Unabhängig davon kann es Sonderregelungen zum Resturlaub bei der Übernahme des Betriebes gegeben haben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Mit Dank an matthias. und unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein: hier klicken, zu 'Urlaubsanspruch' gehen, lesen und rechnen.


???
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?


Ansonsten bleibt 1 Tag Urlaub 1 Tag Urlaub, egal wie lange man am Tag arbeitet.

MfG
Matthia
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?
Ich habe den Link aus einem Ihrer Beiträge übernommen. Winken
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist diese Rechnung richtig: 15 Tage x 8 Stunden (Arbeitsstunden/Vollzeit) = 120 Stunden Resturlaub


Nein, die Rechnung ist falsch Winken

15 Tage (Vollzeit) = 15 Tage (Teilzeit) ist die zutreffende Berechnung

siehe dazu den § 26 TVöD. Basis der Uraubsberechnung ist der Arbeitstag, sodass es völlig egal ist ob ein Arbeitstag 8 oder 4 Stunden regelmäßiger täglicher Arbeitszeit umfasst.

Man schaut bei der Umberechnung lediglich wieviele Arbeitstage noch offen waren und übernimmt den Anspruch tageweise 1:1.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Heinzi1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

das würde würde in meinem Fall ja heißen, das ich bei meinem alten Arbeitgeber 60 Stunden mehr Urlaub gehabt hätte???! Da fühl ich mich doch ein bißchen beschi.... Hätte ich den Urlaub besser damals genommen?! Ist aber wohl nicht zu ändern!?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Heinzi1964 hat folgendes geschrieben::
das würde würde in meinem Fall ja heißen, das ich bei meinem alten Arbeitgeber 60 Stunden mehr Urlaub gehabt hätte???! Da fühl ich mich doch ein bißchen beschi.... Hätte ich den Urlaub besser damals genommen?! Ist aber wohl nicht zu ändern!?


Hallo,

Sie haben damals ja auch mehr Gehalt bekommen.

Sehen Sie es wie der TVöD:

Der Urlaubsanspruch wird arbeitstäglich berechnet, nicht arbeitsstündlich Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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jasminaxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

War genaus was ich gesucht habe!
Danke....
_________________
Jasmina - Feuershow .
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