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Verfasst am: 06.02.09, 18:52 Titel: Offene Forderungen von der Krankenversicherung verjährt?
Ich habe am 31.12.08 einen Brief meiner Versicherung erhalten, in dem erstmals offene Forderungen aus dem Jahr 2005 genannt werden. Es ist kein Mahnbescheid, nur eine Auflistung offener Forderungen. Das ist die erste Aufforderung einer Zahlung seit dem Termin. Ich bin selbständig und war damals etwas überfodert mit allem und hatte vollkommen den Überblick verloren. Ist das nun nicht verjährt?
Wie ist denn nun die Rechtslage?
Wäre schön, wenn mir da jemand Auskunft zu erteilen könnte, Danke!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 06.02.09, 22:36 Titel:
M.W. gibt es bei Krankenkassen andere Verjährungsfristen - ich verschiebe mal zu den Spezialisten vom Sozialrecht.
Gruß
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
die Forderung der KK aus dem Jahr 2005 verjährt mit Ablauf des 31.12.2009.
Sollte es sich bei den Forderungen um vorsätzlich vorenthaltene Beiträge handeln, so hat die KK bis zum 31.12.2035 Zeit. (vgl. § 25 SGB IV)
Ein gesonderter Mahnbescheid ist m. W. zur Vollstreckung nicht notwendig.
Grüße aus Bielefeld
rz _________________ Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf. (Wolfram Weidner)
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