Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.02.09, 16:36 Titel: Was kann man unternehmen?
Guten Tag,
der Bruder meines Vaters ist kürzlich verstorben ohne ein Testament zu hinterlassen und bis dahin ohne Nachkomme. Kurz darauf trat ein unehelicher Sohn auf der nun vollen Anspruch auf das Erbe erhebt. Seine Mutter behauptet schon lange das er der Sohn ist hat aber einem Vaterschaftstest nie zugestimmt. Nun nach dem Tod des Bruders haben sie eine DNA-Analyse vornehmen lassen (von einem Speicheltuch des Toten) und wollen diese über meinen Vater gegenbestätigen lassen (per Gericht). Mein Vater weigert sich aber seine DNA freiwillig abzugeben. Kann er per Gericht und per Gerichtsvollzieher zur Zwangsabnahme gezwungen werden?
Hat der Onkel die Vaterschaft anerkannt, hat er Kindsunterhalt gezahlt ??
Wieso braucht man deinen Vater zum Gegentesten, das kann ich nicht verstehn, oder kommt er auch als Vater in Frage.?
nein er hat ja nie genau gewusst ob es sein Sohn ist. Und gezahlt hat er nie was.
Nein. Sie haben von meinem Onkel die binden die man benützt um den Mund zu schließen genommen um einen DNA-Test zu machen. Das Ergebnis kamen aber erst nachdem mein Onkel begraben war und nun will das Gericht die Richtigkeit des Tests anhand von meinem Vater feststellen (er soll Beweisen das dass Blut in den Binden von meinem Onkel ist).
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 10.02.09, 17:59 Titel:
Ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft kann beim Familiengericht auch dann noch gestellt werden, wenn derjenige, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll, bereits verstorben ist (§ 1600e BGB).
In einem Verfahren zur Feststellung der Abstammung einer Person kann das Familiengericht auch die Durchführung einer DNA-Analyse anordnen (§ 372a ZPO).
Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung kann das Gericht die Entnahme einer DNA-Probe durch unmittelbaren Zwang anordnen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.