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Verfasst am: 12.02.09, 15:54 Titel: Hausrat vor dem Tod verkaufen = keine Erbmasse ?
Hallo,
einfach mal angenommen ein nichtverheirateter Lebenspartner stirbt und irgendwann mal vor seinem Tod hat er seinen bis dahin anteiligen Teil am Hausrat ( pauschal ) dem überlebenden Partner per existierenden Kaufvertrag verkauft oder aber per handschriftlicher Erklärung ( zwecks Klarstellung der Eigentumsverhältnisse im Todesfall ) dargelegt, das sämtlicher Hausrat das Eigentum des Partners ist.
Dann müßte doch der Hausrat beim Erbfall außenvor bleiben. Eine Schenkung hat ja nicht stattgefunden.
Grüße
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