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Verfasst am: 11.02.09, 19:02 Titel: Kündigungen durch Verlegung des Unternehmenssitzes
Guten Abend zusammen,
eine Frage in der ich grundlegende rechtliche Aufklärung benötige:
Die Firma XY hat Ihren Sitz bspw. in Gießen. Es bestehen diverse Geschäftsstellen in Deutschland aber der Hauptsitz ist in Gießen. Nun entscheidet der GF des Unternehmens, dass er den Hauptsitz des Unternehmens nach Leipzig verlegen möchte. Er kündigt in einem Mitarbeiterbrief an, dass das Unternehmen nach Leipzig verlegt wird in, sagen wir einmal, 7 Monaten. Er kündigt an, dass die PA auf jeden einzelnen MItarbeiter mit einer Änderungskündigung zukommen wird.
Wie ist die grundsätzliche Rechtslage? Kann ein Unternehmen einfach umziehen und was würde den Mitarbeitern grundsätzlich zustehen (Abfindung? Oder schlicht gar nichts wenn sie das Angebot mitzuziehen nicht annehmen?). Gehen wir davon aus, dass der GF auch gleich betont hat, dass er keine Umzugsaufwendungen für die Mitarbeiter zahlen wird und auch keine Unterbringung oder dergleichen in Leipzig.
Ja der AG darf einfach so entscheiden was er mit seinem Eigentum macht, auch Umziehen.
Wenn kein Arbeitsplatz mehr da ist kann der AG natürlich auch "einfach so" kündigen.
Einschränlung: Wenn es einen Betriebsrat gibt, könnte ein Pflicht zu einem Sozialplan bestehen.
Manch ein AG zahlt auch Abfindungen um einer schlechten Presse zu entgehen oder massenhaften Kündigungsschutzprozessen oder aus sozialer Verantwortung (auch das gibt es).
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.02.09, 00:42 Titel: Re: Kündigungen durch Verlegung des Unternehmenssitzes
Micky75 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die grundsätzliche Rechtslage?
Was ist denn im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort vereinbart? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.02.09, 12:42 Titel: Re: Kündigungen durch Verlegung des Unternehmenssitzes
Inkognito hat folgendes geschrieben::
Das dürfte kaum eine Rolle spielen, wenn es um eine Schließung des Betriebssitzes und damit verbundenen Änderungskündigungen geht.
Wenn der AG tatsächlich mit Änderungskündigungen arbeitet: selbstverständlich. Mir ging es aber mehr um die grundsätzliche Rechtslage und dann um die Möglichkeit, daß der AG vielleicht gar nicht kündigen wird, weil er nicht muß. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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