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jolobo Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 10 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.02.09, 16:07 Titel: Vermieter übernimmt keine Garantie für Vormieter-Heizung |
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Vermieter A hatte in der Küche einer Wohnung einen Ofen. Mit dem Ofen wurde die ganze Wohnung geheizt. Sein Mieter ALT hat den Ofen entfernt und im Wohnraum eine Nachtspeicherheizung eingebaut. Nun möchte Vermieter A die Wohnung neu vermieten. Mieter NEU will die Wohnung haben. Vermieter teilt aber schriftlich mit, dass keine Reparaturen an der Nachtspeicherheizung bezahlt werden, wenn diese kaputt geht. Da es sich nicht um Vermietereigentum handelt. Was passiert, wenn die Heizung wirklich kaputt geht. Muss Mieter NEU dann ohne Heizung auskommen oder wirklich selbst die Reparatur zahlen? |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 10.02.09, 17:09 Titel: |
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Wenn Mieter NEU die Wohnung haben will soll er doch dem Vermieter sagen das dieser den Nachspeicher entfernt und den normalen Zustand, also mit Ofen wieder herstellt.
So wäre dann ein Teil da, welches mit zur Mietsache gehört und nicht vom Vormieter ist.
Ob Mieter Neu dann noch die Wohnung bekommt stelle ich in Zweifel.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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jolobo Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 10 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.02.09, 13:58 Titel: |
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Entweder Mieter NEU nimmt die Wohnung, oder er lässt es sein. Der Vermieter wird nix ändern. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 12.02.09, 15:07 Titel: |
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jolobo hat folgendes geschrieben:: | Entweder Mieter NEU nimmt die Wohnung, oder er lässt es sein. Der Vermieter wird nix ändern. |
In dem Fall sollte Mieter NEU dem VM mitteilen, dass dieser sich einen anderen Mieter NEU suchen muss. Mir persönlich wäre es jedenfalls zu dumm, für eine funktionierende Heizung / Elektrik / Wasserversorgung / sonstwas zur Wohnung gehöriges als Mieter selbst zu haften. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 12.02.09, 17:30 Titel: |
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Wenn man die Wohnung wissentlich ohne dieses mietet, dann "hat man halt Pech gehabt". Ansonsten impliziert jolobos erweiternder Nachschub schon die Lösung des Problems.. _________________ Geist ist Geil! |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.02.09, 10:28 Titel: |
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Zwischenfrage: Läßt das Mietrecht eine Vermietung einer Wohnung ohne Heizung zu?
Ich denke nein.
Nichts anderes will der Vermieter aber machen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 13.02.09, 10:37 Titel: |
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Was man denkt, ist leider nicht immer mit der Rechtslage deckend. Bei einer Schnellrecherche habe ich nichts passendes gefunden, aus dem eine "Heizungspflicht" abzuleiten wäre, vielmehr der Grundsatz "Gemietet wie gesehen"..
Edit: Dazu kann man vielleicht das Urteil vom LG Berlin heranziehen, auch wenn es darin nur um das Bad geht: Landgericht Berlin Az. 64 S 266/97 Urteil vom 26.05.98 _________________ Geist ist Geil! |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.02.09, 10:45 Titel: |
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Auszug aus dem Amtsblatt vom Bund Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen e.V.:
Zitat: | Wesentliche Nebenleistungen des Vermieters, die sich aus der in § 535 BGB begründeten Pflicht zur Gewährung des Gebrauchs der Mietsache ergeben, sind die Zufuhr von Strom, Wasser, Gas und Heizung'. Dass Wasser-, Strom- und ggf. auch Gasanschluß überhaupt bestehen müssen, ergibt sich bereits als Hauptpflicht des Vermieters aus § 535 BGB. |
_________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 13.02.09, 11:47 Titel: |
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Wollen wir es doch mal anders aufgreifen.
Der Vermieter hat oder musste die Wandlung von Ofen auf Nachtspeicherofen zustimmen.
Der Vormieter konnte zwar mit oder ohne Genehmigung den Nachtspeicherofen aufstellen, nur hätte er diesen bei Auszug wieder entfernen und den alten Ofen wieder aufbauen müssen. ( Rückbaupflicht ]
Wenn aber der Vermieter gegenüber dem Vormieter auf den Rückbau verzichtet hat (was Sie aber beweisen müssten ) gehört der Nachtspeicherofen dem Vermieter und ist somit ein Bestandteil des Mietvertrags. Somit ist der Vermieter für anfallende Reparaturen oder Ersatz zuständig.
Ich sehe einen Verzicht schon darin, das kein Rückbau erfolgte.
Der Neumieter sollte versuchen den Vormieter ausfindig zu machen und sich mit dem Vormieter in Verbindung zusetzen.
Ach so, eine Frage noch, " Wie wurde die Wohnung angeboten" ? ?
Mit Nachtspeicherofen oder sonstiger Beheizung . ? ? ?
Das wäre doch auch wichtig zu wissen, da wenn diese Wohnung mit Nachspeicher angeboten wurde gehört diese zum vertraglichen Bestand.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.02.09, 11:51 Titel: |
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pcwilli hat folgendes geschrieben:: | Das wäre doch auch wichtig zu wissen, da wenn diese Wohnung mit Nachspeicher angeboten wurde gehört diese zum vertraglichen Bestand. |
Wieso...es läßt doch nicht den Rückschluß zu, dass ohne Erwähnung keine Heizung vorhanden ist. Wenn dies so wäre, dann wären 95% aller angebotenen Wohnung im Immobilienteil einer Zeitung ohne Heizung. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 13.02.09, 12:05 Titel: Re: Vermieter übernimmt keine Garantie für Vormieter-Heizung |
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jolobo hat folgendes geschrieben:: | Da es sich nicht um Vermietereigentum handelt.... | Und wessen Eigentum dann?
Bietet VM dem M an, die Heizung vom Vormieter (evtl unter Übernahme der Rückbaupflicht) zu übernehmen und der VM verzichtet auf den sofortigen Rückbau zum Kohleofen? Dann gehört der Nachtspeicherofen tatsächlich dem Mieter.
Auch Spülen, Einbauküchen, Geschirrspüler kann man vom Vormieter übernehmen, ohne dass sie ins Eigentum des Vermieters übergehen und der nun für Reparaturen einstehen müsste.
hws |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 13.02.09, 12:07 Titel: |
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ktown hat folgendes geschrieben:: | Wieso...es läßt doch nicht den Rückschluß zu, dass ohne Erwähnung keine Heizung vorhanden ist. Wenn dies so wäre, dann wären 95% aller angebotenen Wohnung im Immobilienteil einer Zeitung ohne Heizung. | Es geht hier nicht um den Rückschluss auf vorhanden sein einer Heizung sondern darum was angeboten wurde.
Es gibt viele Anzeigen in der steht dann zum Beispiel:
3 Zimmer ,Küche, Diele, Bad, Keller, Zentralheizung und Balkon.
So, würde da jetzt anstatt Zentralheizung Nachtspeicher stehen wäre diese Bestandteil der vermieteten Wohnung.
Wenn normaler Ofen dort stehen würde wäre dieser Bestandteil und wenn nur eine Steckdose für einen Radiator da wäre, wäre dies der Bestandteil der Wohnung.
Es kommt darauf an was angeboten wurde, den das muss drin sein und wird mitvermietet.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.02.09, 12:09 Titel: |
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pcwilli hat folgendes geschrieben:: | ktown hat folgendes geschrieben:: | Wieso...es läßt doch nicht den Rückschluß zu, dass ohne Erwähnung keine Heizung vorhanden ist. Wenn dies so wäre, dann wären 95% aller angebotenen Wohnung im Immobilienteil einer Zeitung ohne Heizung. | Es geht hier nicht um den Rückschluss auf vorhanden sein einer Heizung sondern darum was angeboten wurde.
Es gibt viele Anzeigen in der steht dann zum Beispiel:
3 Zimmer ,Küche, Diele, Bad, Keller, Zentralheizung und Balkon.
So, würde da jetzt anstatt Zentralheizung Nachtspeicher stehen wäre diese Bestandteil der vermieteten Wohnung.
Wenn normaler Ofen dort stehen würde wäre dieser Bestandteil und wenn nur eine Steckdose für einen Radiator da wäre, wäre dies der Bestandteil der Wohnung.
Es kommt darauf an was angeboten wurde, den das muss drin sein und wird mitvermietet.
Gruß
pcwilli |
Und wenn nichts da steht heißt es dann, dass keine Heizung vorhanden ist?
Mir geht es um die Grundsätzlichkeit, dass eine Mietwohnung ohne Heizung in Deutschland nicht angeboten werden darf.
Wenn also die Nachtspeicheröfen nicht im Anzeigentext erwähnt wurden, schließt das nicht aus, dass die Wohnung eine Heizung haben muß. Also kann sich der Vermieter von den Pflichten bezüglich einer warmen Wohnung nicht damit entziehen, dass er sagt die Instandhaltung der Nachtspeicheröfen sind nicht seine Pflicht. Wenn er diese ausschließt muß er anderweitig für eine Heizung sorgen und die Nachtspeicheröfen sind einfach nur überbleibsel des Vormieters. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 13.02.09, 12:16 Titel: Re: Vermieter übernimmt keine Garantie für Vormieter-Heizung |
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hws hat folgendes geschrieben:: | Auch Spülen, Einbauküchen, Geschirrspüler kann man vom Vormieter übernehmen, ohne dass sie ins Eigentum des Vermieters übergehen und der nun für Reparaturen einstehen müsste.
hws | Ich habe schon in vielen Antworten bei Frag .......... Anwalt und dergleichen gelesen das, ein Mieter der gegen eine Abstandssumme Einbauten übernimmt diese erst übernommen hat. Ansonsten sind diese Sachen mitvermietet.
Der Vermieter hat einen Rückbauanspruch und macht er diesen nicht geltend will er das die Einbauten drin bleiben und somit hat dieser die Einbauten übernommen und nicht der Neumieter.
Ansonsten müsste wohl auch im Mietvertrag stehen das der Neumieter bei Mietende diese Einbauten entfernen muss.
Steht dies nicht drin bleiben die Sachen drin.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 13.02.09, 12:17 Titel: |
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Doch man kann auch Mietwohnungen komplett ohne Heizung anbieten. Es gibt im Mietrecht keine Vorschrift die zwingend eine Heizung vorschreibt. |
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