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Verfasst am: 14.02.09, 02:12 Titel: Gemeinsames Tor zur Straße
Die Mieter A und B wollen ein Haus beziehen. Freistehend. Hinter dem Haus steht ein weiteres. Es wird von der Mutter der Vermieterin bewohnt. Beide Häuser teilen sich eine Einfahrt, welche zur Strasse führt. Wer bestimmt, ob resp. wann das gemeinsame Tor zu schließen ist?
Was, wenn C, die Mutter der Vermieterin, es grundsätzlich offen lassen möchte und die vorderen Mieter es geschlossen bevorzugen?
Dann wird man sich irgendwie einigen müssen. Bestimmen kann das gegenüber den Mietern der VM, aber dies muss dann im Mietvertrag vereinbart worden sein oder über die Hausordnung, welche dann wiederrum Bestandteil des Mietvertrages sein muss.
Falls die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Vermieter eine einseitige Hausordnung erlassen. Zumindest für die Punkte die dadurch ein gedeihliches Miteinander regelt.
Wenn es keine Hausordnung gibt schon, ansonsten nur mit Zustimmung des Mieters. Hier ist aber eh fraglich ob der VM überhaupt eine Hausordnung will die sowas beinhaltet. Zumal die ja dann eh nur für die Mieter in dem Haus vorne bindend ist. Was die Mutter hinten macht ist egal.
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