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Verfasst am: 17.02.09, 10:14 Titel: Welche Strafttat trifft zu?
Hallo,
wir sind ein religiöser Verein.
In einem Internetforum wird schlechtes über den Verein geschrieben, welches nicht zutrift. Zudem wird eine Person unseres Vereines mit Namen Dinge unterstellt die nicht zutreffen.
Ist hier eine Straftat nach Verleumdung im StGB , § 187 StGB begangen?
Trifft auch §186 StGB übler Nachrede zu?
und kann man auch von § 130 Volksverhetzung sprechen?
Verfasst am: 17.02.09, 10:52 Titel: Re: Welche Strafttat trifft zu?
Ansar-Service hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wir sind ein religiöser Verein.
In einem Internetforum wird schlechtes über den Verein geschrieben, welches nicht zutrift. Zudem wird eine Person unseres Vereines mit Namen Dinge unterstellt die nicht zutreffen.
Ist hier eine Straftat nach Verleumdung im StGB , § 187 StGB begangen?
Möglich, läßt sich aber wohl nur endgültig sagen, wenn man weiß, was behauptet wird, und wie hoch der Wahrheitsgehalt der Behauptung ist...
Ansar-Service hat folgendes geschrieben::
Trifft auch §186 StGB übler Nachrede zu?
s.o.
Ansar-Service hat folgendes geschrieben::
und kann man auch von § 130 Volksverhetzung sprechen?
danke mal für die Antwort im Voraus.
Auch da kommt es darauf an, was genau geschrieben wurde... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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