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Verfasst am: 16.02.09, 22:49 Titel: auszug nach 2 jahren miete
hallo im april 07 wurde von a. und b. eine wohnung angemietet. diese war farbig gestrichen und im schlafzimmer war teppich (keine gute qualität aber neu) und im wohnzimmer+ flur laminat (mittlerer qualität) nun haben frau a und herr b. im wohnzimmer pc tisch und stühle stehen gehabt. nach 2 jahren sind dort abnutzungserscheinungen. frage ist jetzt müssen frau a. und b. diese bezahlen (kaution) oder gehören diese zur allgemeinen abnutzung die man mit der miete mitzahlt? es wurde bei vertragsabschluss keine vereinbarung getroffen, das der laminat übernommen wird und regelmäßig instand gesetzt wird.... muss die wohnung neu gestrichen werden, wo sie farbig gestrichen war bei einzug?
vielen dank
Alles was an den Bodenbelägen über den normalen Verschleiß hinaus geht ist als Beschädigung zu werten und muss vom Mieter bezahlt werden.
Renovierungsarbeiten müssen nach der gültigen Schönheitsreparaturklausel bewertet werden.
Da diese hier nicht vorliegt kann nicht darüber pauschal geurteilt werden.
Farbige Wände, wenn diese vom Vormieter übernommen wurden können einen Rückbauanspruch an den Vermieter haben.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Naja, wenn man Bürostühle mit Rollen für Teppich auf Laminat benutzt ist das für mich keine normale Abnutzung mehr sondern ein Schaden den der Mieter zu vertreten hat. Schließlich sollte es ja bekannt sein, das es extra Rollen für Laminat/Parkett usw. gibt.
Letztenendes kann natürlich nur ein Gericht verbindlich entscheiden was normale Abnutzung ist und was darüber hinaus geht. Wenn in der privaten Haftpflicht Mietsachen mitversichert sind, dann sollte umgehend die Versicherung informiert werden mit der Bitte der Regulierung. Das ist das einfachste was der Mieter machen kann.
Wenn in der privaten Haftpflicht Mietsachen mitversichert sind, dann sollte umgehend die Versicherung informiert werden mit der Bitte der Regulierung. Das ist das einfachste was der Mieter machen kann.
Noch einfacher wäre es, es zu unterlassen. Das spart nämlich Porto und Nerven.
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