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Verfasst am: 17.02.09, 09:20 Titel: Dürfen Mieter an der Hausversammlung teilnehmen?
Wer kann mir zu folgender Frage helfen:
Gibt es eine generelle Regelung, ob Mieter an der Hausversammlung einer kleineren Hausgemeinschaft teilnehmen dürfen? Es gibt einen Hausverwalter, der regelmäßig Hausversammlungen durchführt, wo nur die Wohnungseigentümer (also auch unser Vermieter) teilnehmen. Gibt es da nicht ein Recht darauf, auch teilzunehmen, wenn man die Miete zahlt?
WEG Eigentümerversammlung? Nein, da darf nur der Eigentümer bzw. sein, von ihm bestellter, Vertreter hin. Dem Mieter geht das ganze rein gar nichts an. Es kann aber sein das der Eigentümer den Mieter als seinen Vertreter hinschickt, das hängt aber von den Vereinbarungen der WEG ab.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 17.02.09, 15:23 Titel:
Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man als Mieter selbst in Vertretung für den Vermieter nicht hin darf. In den Satzungen steht, dass dieser Vertreter entweder selbst ein Eigentümer der Gemeinschaft sein muß oder verwandtschaftlich aus erster Linie. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man als Mieter selbst in Vertretung für den Vermieter nicht hin darf. In den Satzungen steht, dass dieser Vertreter entweder selbst ein Eigentümer der Gemeinschaft sein muß oder verwandtschaftlich aus erster Linie.
Richtig. Solche Regelungen sind oft in Teilungserklärungen enthalten.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Ich kenne auch Teilungserklärungen wo dies nicht notwendig ist und dort waren auch schon Mieter auf den Versammlungen. Man wird also prüfen müssen was in der Teilungserklärung steht, aber die darf der Mieter eh nicht einsehen. Es geht ihn ja auch nichts an.
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