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Kinder-Krankengeld

 
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:20    Titel: Kinder-Krankengeld Antworten mit Zitat

Hat ein Arbeitnehmer (bei grundsätzlicher Betrachtung) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er bedingt durch Krankheit seines Kindes zuhause bleiben muß?
Kurze Anmerkung zum Fall: Es ist im Arbeitsvertrag nicht geregelt.
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hambre
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 691

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber besteht in so einem Fall nicht.

Allerdings besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von bis zu 10 Tagen im Jahr (20 Tage für Alleinerziehende), wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist. Die Notwendigkeit der Betreuung des Kindes muss von einem Arzt attestiert werden.

Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Krankengeld, das von der Krankenkasse bezahlt wird.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dachte ich auch. Winken
Nun hab ich aber folgenden Satz bezüglich dieses Themas gelesen (Da Kopie weiß ich nicht aus was für einem Dokument es stammt. Es kam vom Steuerberater):
Zitat:
"....Ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeiter unter Fortzahlung der Bezüge wegen Pflege eines erkrankten Kindes ergibt sich nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts aus §616 BGB. Allerdings ist dieser Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit abdingar und meist auch in Tarifverträgen abgedungen.

In besagtem Fall gibt es keinen Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag ist es nicht geregelt.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da gibts doch auch was von....

SGB V: Krankengeld nach § 45 SGB V

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

hambre hat folgendes geschrieben::
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber besteht in so einem Fall nicht.

Allerdings besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von bis zu 10 Tagen im Jahr (20 Tage für Alleinerziehende), wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist. Die Notwendigkeit der Betreuung des Kindes muss von einem Arzt attestiert werden.

Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Krankengeld, das von der Krankenkasse bezahlt wird.


DAs ist so falsch. Es entsteht ein Anspruch auf Freistellung das ist ja unstrittig hier nach §45 SGB V.

Wenn allerdings nichts weiter dazu geregelt ist entsteht auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn der AG keine Entgeltfortzahlung leisten will muss er diese von Anfang an im Vertrag ausschliessen, Das geht muss er aber auch machen.

MfG
Matthias
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ratte1
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mal wieder eine superkorrekte Antwort von Matthias. Kompliment! Smilie Smilie

Freundliche Grüße

ratte1
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