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Ina11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 20.02.09, 13:20 Titel: Anlehnung an Tarifvertrag - Lohnrunden? |
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Nehmen wir mal an, im Arbeitsvertrag von Sabrina Setup steht, dass sich ihr Festgehalt am Tarifvertrag der Länder orientiert. Heißt das, das sie von Lohnrunden profitiert oder geht sie leer aus?  |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 20.02.09, 13:26 Titel: |
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Juristische Standardantwort: Das kommt darauf an was genau vereinbart ist.
Anlehnung an den Tarif kann alles und nichts heissen.
Z.b. kann da stehen: "Die Vergütung erfolgt nach TV XYZ in der jeweils gültigen Fassung" oder "in der Fassung vom x.x.xxxx" oder sonstige Formulierungen. Du merkst den Unterschied?
MfG
Matthias |
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Ina11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 20.02.09, 14:18 Titel: |
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Aha.
"Anlehnung" heißt also, dass der Gehaltstarif übernommen wird und bei Formulierung "in der jeweils aktuellen Fassung" auch die Lohnrunden sich auswirken. Eine Ankopplung an den TV ist es aber nicht, oder? Sonst müjßten ja auch die "Nebenabreden" wie Jahressonderzahlung etc. eine Rolle spielen...... schön wärs.  |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 20.02.09, 14:49 Titel: |
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Ina11 hat folgendes geschrieben:: | Aha.
"Anlehnung" heißt also, dass der Gehaltstarif übernommen wird |
Nein Anlehnung heisst, dass das was vereinbart ist, so wie es vereinbart ist übernommen wird.
MfG
Matthias |
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Ina11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 20.02.09, 15:10 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: |
Nein Anlehnung heisst, dass das was vereinbart ist, so wie es vereinbart ist übernommen wird.
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Auch wenn der Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft nicht angehört? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 20.02.09, 15:29 Titel: |
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Gerade dann. |
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Ina11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 20.02.09, 15:31 Titel: |
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Danke!  |
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Ina11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 24.02.09, 09:10 Titel: |
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Was ist, wenn dort stehen würde "das Festgehalt der Mitarbeiter/in beträgt
gemäß TVöD ......."?  |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 24.02.09, 10:33 Titel: |
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Ina11 hat folgendes geschrieben:: | Was ist, wenn dort stehen würde "das Festgehalt der Mitarbeiter/in beträgt
gemäß TVöD ......."?  |
Kommt darauf an, was dann anstelle der Punkte festgelegt ist. |
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Ina11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 24.02.09, 11:44 Titel: |
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Da soll eben nichts festgelegt sein, es heißt einfach nur:
Festgehalt nach Tv-öd: 2800 €.
Gelten dann automatisch die aktuellen Bestimmungen des Tarifvertrags? Für mein Verständnis sind die Begriffe "Festgehalt" und "nach Tarif" widersprüchlich.
Schief gewickelt?  |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 24.02.09, 18:10 Titel: |
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Man muss den Vertrag in seiner Gänze beurteilen.
Du verstehst es irgendwie nicht, man kann nicht 2 Worte als Stichwort aus einen Vertrag nehmen und die beurteilen. Ohne den Vertrag komplett vor sich zu haben kann man dazu nichts sagen.
Und wenn die Klauseln nicht eindeutig sind, muss man letztlich interpretieren was gemeint sein könnte. Letztlich macht das der Richter deines Vertrauens.
Anlehnung an den Tarif hört sich einfach an ist aber eine der schwierigsten Fragen im Arbeitsrecht, das kann man nicht einfach so pauschal was dazu sagen: |
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lawyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
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Verfasst am: 24.02.09, 18:36 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Letztlich macht das der Richter deines Vertrauens.
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Hallo Matthias
können wir uns jetzt den Arbeitsrichter aussuchen??  |
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Ina11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 25.02.09, 10:09 Titel: |
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Wäre schön, wenn Arbeitsverträge nicht so viel Raum geben würden, um etwas hinein zu interpretieren. Die sollten doch eigentlich dazu da sein, um Vertragsverhältnisse klar und deutlich zu definieren.
Ich selbst hatte auch schon mal so einen Vertrag, man hätte ihn von vorn nach hinten durchkauen können und wäre dennoch, was das Gehalt angeht, nicht auf mehr Aussage gestoßen als 2000 € für 25 Wochenstunden nach Tv-öd. Punkt, Ende, Fini.
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