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Adri_an
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:58    Titel: Bearbeitungsgebühr Antworten mit Zitat

Hi,

habe bereits im Forum Strafrecht und Ordnungswidrigkeit ein Thread zu meinem Problem geöffnet. Wurde nun auf dieses Forum verwiesen. Mein Problem:

In einem Möbelhaus habe ich einen Tranporter gemietet und mich damit in ein Halteverbot gestellt. Daruafhin bekam ich Post vom Ordnungsamt und habe 15 Euro gezahlt. Überraschenderweise erhielt ich nun auch noch eine Zahlungsaufforderung des Transporter-Eigentümers in Höhe von 23,80 Euro für die begangene Ordnungswidrigkeit mit seinem Fahrzeug. Zitat: " ... Gemäß unserer Mietbedingungen wird Ihnen für die Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit eine Gebühr in Rechnung gestellt, welche unabhängig von der Höhe des Bußgeldes ist. "

Der Transporter-Eigentümer bezieht sich in seiner Zahlungsaufforderung auf eine Mietbedingung im geschlossenen Mietvertrag, die nicht in dem von mir unterschriebenen Mietvertrag aufgeführt wird. In meinem unterschriebenen Mietvertrag steht kleingedruckt, Zitat: "Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass ich während des Mietverhältnisses jegliche Verantwortung übernehme, als sei ich der Halter des mir unter diesem Mietvertrag überlassenen Fahrzeuges und das ich für jegliche Straf-, Maut- und Parkgebühr für dieses Fahrzeug gemäß den geltenden Verkehrs- und Straßenordnungen hafte."

Muss ich dieser Zahlungsaufforderung nun Folge leisten?
Wie ist die Rechtslage?

Gruß,
Adrian.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Steht der Passus denn so auch in den AGB des Vermieters?
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Adri_an
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe den Mietvertrag im Möbelhaus unterschrieben. Dort steht nichts von einer weiteren Gebühr, die bei einer Ordnungswidrigkeit anfällt.

Auf AGBen wird im Mietvertrag nicht verwiesen; weiß auch nicht, ob es welche gibt. Mir sind nur die Bedingungen des unterschriebenen Mietvertrags bekannt und dort steht der oben zitierte Abschnitt.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte eine solche Gebühr nicht bereits vertraglich vereinbart sein, könnte sie bestenfalls als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Dann aber nicht pauschaliert sondern nachweisbar auf den Einzelfall bezogen, es muss also auch ein konkreter Schaden eingetreten sein.
Hierunter könnte ich mir aufgewendete Arbeitszeit einer Mitarbeiters zur "Bearbeitung" der Owi letztlich durchaus vorstellen, genauso wie damit verbundene Kosten.

Im Übrigen empfinde ich eine solche Gebühr auch subjektiv als gerecht, das aber nur nebenbei.
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Adri_an
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich den von mir unterzeichneten Mietvertrag gebrochen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können?

Gruß,
Adrian.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Forderungssteller bereit die Summe von € 23,80 aufzuschlüsseln? Kann er nachweisen, das sie einer solchen Formulierung
Zitat:
Gemäß unserer Mietbedingungen wird Ihnen für die Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit eine Gebühr in Rechnung gestellt, welche unabhängig von der Höhe des Bußgeldes ist
im unterschriebenen Mietvertrag zugestimmt haben?
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Adri_an
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Folgendes steht in der Rechnung:

Position:
Bearbeitungssgebühr 20.00 A
Mehrwertsteuer 3.80
Gesamtbetrag 23.80 EUR

Er kann es nicht nachweisen, dass ich einer Bearbeitungsgebühr bei einer Ordnungswidrigkeit etc. zugestimmt habe!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Adri_an hat folgendes geschrieben::
Habe ich den von mir unterzeichneten Mietvertrag gebrochen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können?

Gruß,
Adrian.


Als Mieter hat man u.a. die Pflicht auf die Rechtgüter und INteressen des Vermieters Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtung kann durch die Begehung einer rechtswidrigen Tat mit der Mietsache durchaus verletzt sein.
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Adri_an
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pflicht auf die Rechtgüter und INteressen des Vermieters Rücksicht zu nehmen.


Wo steht das spreedhans?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen sie mal in § 241 Absatz 2 BGB.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Muß der Mieter nicht im Mietvertrag auf solche Strafgebühren und deren Höhe explizit hingewiesen werden? Da könnte man ja hinterher auf jeden Menge von Strafgebühren in freier Höhe für die denkwürdigsten Zwischenfälle in dem für den Mieter bislang unzugänglichen AGB verweisen?
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Elektrikör
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sehe folgendes:

der Fragesteller stellt den gemieteten Transporter in´s Halteverbot
Ein MA des Ordnungsamtes bemerkt das, und veranlasst ein Knöllchen, welches an den Halter (das Möbelhaus) geschickt wird.
Das Möbelhaus guckt nun nach, wer denn das besagte Fahrzeug zur fraglichen Zeit gemietet hatte und leitet das Knöllchen an den Mieter weiter

Und für den Aufwand des "Nachguckens" und "Weiterleitens" wollen die nun 20€ haben.


Kann ich verstehen


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Um Schadensersatz geltend zu machen, bedarf es keiner Klausel in allg. Geschäftsbedingungen. Die Anspruchsgrundlage wäre in diesem Fall 280 I BGB i.V.m. 241 II BGB, der Schaden müste, wie oben bereits erwähnt, im Einzelnen nachgewiesen werden.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
1) Sollte eine solche Gebühr nicht bereits vertraglich vereinbart sein, könnte sie bestenfalls als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Dann aber nicht pauschaliert sondern nachweisbar auf den Einzelfall bezogen, es muss also auch ein konkreter Schaden eingetreten sein.

2) Hierunter könnte ich mir aufgewendete Arbeitszeit einer Mitarbeiters zur "Bearbeitung" der Owi letztlich durchaus vorstellen, genauso wie damit verbundene Kosten.
1) Richtig.
2) Es steht immer wieder, dass die Personalkosten ("Müheverwaltung") keinen erstattungsfähigen Schaden darstellen, und dann so was Neutral. Es gibt sogar den einen oder anderen Urteil dazu: LG Dortmund, Urteil vom 25.05.2007, Az. 8 O 55/06 (auf diesen Urteil wurde im FDR m.W. schon mehrmals verwiesen Winken); AG München 08.03.2007 - 141 C 22154/06 - DAR 2007, 392.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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