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Verfasst am: 23.02.09, 09:28 Titel: Ab wann darf man Miete verlangen?
Hallo.
Meine Frau gehört ein Haus zu 1/10 und bewohnt es nicht selbst.
Zwei Mitbesitzer(mit einem Anteil von 6/10) wohnen in diesem Haus.
Jetzt sieht es so aus als ob der Freund eines Mitbesitzers dort noch einziehen möchte ohne meine Frau zu fragen. Nun meine Fragen:
- Darf der Freund der Bewohner und Miteigentümer gegen den willen meiner Frau einen Haustürschlüssel bekommen?
- Darf mein Frau Miete von den Freund(wenn er dort einzieht) der Miteigentümer verlangen?
-Kann meine Frau von den Dort lebenden Miteigentümern eine Miete verlangen?
Die Eigentümer (alle) müssen sich gemeinsam über eine Nutzung des Hauses einigen, dabei erscheint es mir logisch, daß eine Person, die dort wohnt, die Person die nicht dort wohnt finanziell entschädigt, sei es eine Mietzahlung i.H.v 1/10 der fiktiven Hasumiete oder ein Kauf des 1/10 Anteils. Wer am Ende mit wem dort wohnt spielt da eher weniger eine Rolle. Oder andersrum gesagt: Ihr Anspruch verfällt nicht, wen der Freund da wieder auszieht bzw. bevor er dort einzieht.
Sie kann nicht einfach Miete verlangen. Sie muß sich mit den Miteigentümern über die Art der Nutzung einigen und dann gemeinsam festlegen, ob da Miete fließt oder was immer. Wenn sich die Miteigentümer stur stellen kann man da sicher einen Nutzungsausfall einklagen oder was immer, aber einfach Miete verlangen ist nicht, oder haben die Bewohner einen Mietvertrag mit ihnen abgeschlossen?
Die 1/10 - Eigentümerin - vermutlich ist das ja eine Erbengemeinschaft - hat anscheinend keine Erträge von ihrem Eigentum. Das ist unbefriedigend, wenn andere Mitglieder der Gemeinschaft es sich dort gemütlich machen.
Sie kann jederzeit die Auflösung bzw. ihr Ausscheiden aus der Gemeinschaft gegen Zahlung ihres Anteils verlangen. Ggf. auch durch Zwangsversteigerung. Hiefür sollte man sich anwaltliche Hilfe holen.
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