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Verfasst am: 22.02.09, 01:48 Titel: Panische Angst vor Hunden - Vermieter erlaubt sie plötzlich
Folgende Thematik:
X lebt als Mieter in einem 5 Parteien Mietshaus.
Beim Einzug waren Tiere im Haus verboten und auch der Vermieter sicherte mündlich zu, dass keine Tiere im Haus erlaubt sein werden - auch zukünftig nicht. X hat nämlich panische Angst vor Hunden.
Nun aber ist ein Mieter in das Haus eingezogen, der einen mittelgroßen Hund hat und X fühlt sich dadurch in größtem Maße "bedrängt". Auf die Rückfrage beim Vermieter, warum der Hund nun doch erlaubt sei, sagte der Mieter, es handle sich beim Hundebesitzer um einen Bekannte und daher gelte die Abmachung nicht mehr.
Frage:
Hat X einen Anspruch darauf, dass der Hund "verschwindet", da es sich bei der Anwesenheit des Hundes um eine Art unzumutbare Härte handelt, bedingt durch krankhafte Angst vor Hunden?
Ist die mündliche Erklärung des Vermieters gegenüber X (das Hundeverbot im Haus) bindend oder kann der Vermieter als Eigentümer letztlich Hunde erlauben, wohlwissend um diese Abmachung und der panischen Angst von X vor Hunden?
Mündlich können Vereinbarungen oder auch Verträge geschossen werden. Das Problem der Beweislast bleibt. Waren Zeugen anwesend ?
Für die Ablehnung eines Tieres müssen die Interessen der Mieter und des Vermieters abgewogen werden. Bei der mom. Argumentation des Vermieters gebe ich dem Mieter (vorausgesetzt er kann die mündliche Vereinbarung beweisen) bessere Chancen. Ob sich hier ein Rechtsstreit lohnt, müsste der Mieter entscheiden.
Wenn die Angst so sehr besteht, könnte man mit dem Vermieter sprechen und eventl. eine gütliche Einigung herbeiführen und/oder den Mietvertrag kündigen. Eventl. eine Beteiligung der Umzugkosten mit VM aushandeln... _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.02.09, 13:41 Titel:
Wie löst X sein Problem eigentlich auf der Straße? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der Vermieter darf vermieten an wen er will und zu Konditionen, wie er will. Eine dritte Person hat da kein Mitspracherecht.
Wenn dem Mieter zugesagt worden ist, das das ganze Haus Hundefrei ist, und das Bestandteil des Vertrages geworden ist, dann verletzt der Vermieter allerdings diesen Vertrag. Die Beweisbarkeit dürfte allerdings gering sein.
Hat X eigentlich generell panische Angst vor Hunden oder nur vor Hunden, die wegen ihrer Farbe nicht zur Einrichtung passen? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 23.02.09, 11:57 Titel: Re: Panische Angst vor Hunden - Vermieter erlaubt sie plötzl
Richard v. L. hat folgendes geschrieben::
Folgende Thematik:
Ist die mündliche Erklärung des Vermieters gegenüber X (das Hundeverbot im Haus) bindend oder kann der Vermieter als Eigentümer letztlich Hunde erlauben, wohlwissend um diese Abmachung und der panischen Angst von X vor Hunden?
DANKE !
Vermutlich steht das Hundeverbot nicht im Mietvertrag.
Vermutlich enthält der Mietvertrag einen Passus in der Art: Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen bzw. nicht bindend.
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