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Proberaum - Mietvertrag

 
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nickson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:28    Titel: Proberaum - Mietvertrag Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich komme direkt zu meinem Anliegen.

Zur Zeit miete ich einen Proberaum an mit einem fragwürdigen Mietvertrag.

In dem Vertrag ist uns das rauchen in dem Raum untersagt und im Verstoßesfall führt es zur sofortigen Kündigung.

Nun habe ich in diversen Texten gelesen, dass diese Klausel in einem "Privaten Mietvertrag" unrechtens ist und keine Wirkung hat.
Unser Vermieter ist der Meinung, dass unser Raum als "Gewerblich" zählt uns somit er das untersagen könne.

Meine Fragen:

Wenn ich als Hauptmieter einen Raum zur musikalischen Probe (Hobby) anmiete und ich kein Gewerbe betreibe, wieso sollte ich dann als "gewerblicher Mieter" zählen ?

(Angeblich aus "Brandschutzgründen" aber da es im Aufenthaltsraum gestattet ist, macht das keinen Sinn, da er genauso brennt !)

Zum anderen:

Gesetzter Fall es stelle sich raus, dass ich ein ganz normaler Privatmieter bin, veliert die Klausel des Nichtrauchens ihre Wirkung bzw. hatte sie jemals eine ?

Wie ist die Rechtslage?

Viele Dank für Antworten im Voraus

MFG

Nickson
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:37    Titel: Re: Proberaum - Mietvertrag Antworten mit Zitat

nickson hat folgendes geschrieben::
Wenn ich als Hauptmieter einen Raum zur musikalischen Probe (Hobby) anmiete und ich kein Gewerbe betreibe, wieso sollte ich dann als "gewerblicher Mieter" zählen ?


Vereinfacht gesagt: Weil ein Hobbyraum kein Wohnraum ist.

Siehe dazu z.B. hier zur Abgrenzung --> www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hobbyraum.htm

nickson hat folgendes geschrieben::
Nun habe ich in diversen Texten gelesen, dass diese Klausel in einem "Privaten Mietvertrag" unrechtens ist und keine Wirkung hat.
Unser Vermieter ist der Meinung, dass unser Raum als "Gewerblich" zählt uns somit er das untersagen könne.


Dazu habe ich keine Rechtsprechung gefunden.

Beachte allerdings, dass die Kündigung von Nicht-Wohnraum im Verhältnis zum Wohnraum relativ einfach ist.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Vereinfacht gesagt: Weil ein Hobbyraum kein Wohnraum ist.

Völlig richtig. Das Ganze klärt sich wirklich recht einfach: In einem Wohnraum wird man dem Mieter das Rauchen kaum untersagen können, denn das das gehört zum 'Wohnen' dazu. In allen anderen Räumen, die eben nicht zum drin Wohnen gemietet sind, gehört es das aber nicht.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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