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Kündigung wegen schlechter Auftragslage

 
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HHkleene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.06.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:29    Titel: Kündigung wegen schlechter Auftragslage Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
jetzt habe ich auch mal wieder ein Frage.
Die Auftragslage der Fa .Y hat sich so sehr verschlechtert , daß sie zwei AN kündigen muß. Die Kündigungsfrist wäre zum 30.4.09 das heißt für Fa.Y sie muß im Monat April Lohnkosten zahlen und hat wenig Einkünfte. Wie sieht so eine Rechtslage aus, wenn Fa.Y die AN fristlos kündigen würde?? Den AN stehen aber noch anteilige Urlaubstage zu. Bitte um Anwort.
MfG die kleene
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Firma kann nicht fristlos kündigen.

Sollte diese Situation zu Zahlungsproblemen führen könnte man z.b. Kurzarbeit anmelden oder wenn es ganz hart kommt Insolvenz.

Man könnte wenn die AN vielleicht selbst weg wollen auch einen Aufhebungsvertrag schliessen.

MfG
Matthias
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Die Kündigungsfrist wäre zum 30.4.09 das heißt für Fa.Y sie muß im Monat April Lohnkosten zahlen und hat wenig Einkünfte.


So etwas nennt sich unternehmerisches Risiko.

Zitat:
Wie sieht so eine Rechtslage aus, wenn Fa.Y die AN fristlos kündigen würde?


Fristlos aus betriebsbedingten Gründen kündigen (nichts anderes ist die schlechte Auftragslage) ist nicht möglich.

Schon mal an Kurzarbeit gedacht?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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HHkleene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.06.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort,
MfG die kleene
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wird eine fristlose Kündigung erklärt, können die Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen ab Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen und werden auf Basis des dargestellten Sachverhaltes Erfolg haben.

Erheben sie hingegen keine Klage, dann ist auch die fristlose - vorbehaltlich weiterer besonderer Umstände - wirksam.

Wenn der Arbeitgeber bei so etwas aber nicht hirnlos zocken möchte und auf die Apathie der Arbeitnehmer hofft, dann bleibt bei "Auftragsmangel" - sprich fehlendem Bedarf an Arbeitskräften im Betrieb - nur die ordentliche ("betriebsbedingte") Kündigung. Diese hat eine Kündigungsfrist, innerhalb derer der ausstehende Urlaub der Arbeitnehmer stattfinden kann und innerhalb derer Lohnforzahlung zu gewährleisten ist.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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HHkleene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.06.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals Danke
ich glaube die AN wären schon am 1.Tag beim Arbeitsgericht. Also muß Fa.Y in den sauren Apfel beissen.
MfG
die kleene
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