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Verfasst am: 25.02.09, 17:13 Titel: NK Guthaben wird nicht ausbezahlt
Hallo, folgender Sachverhalt NK-Abrechnung wurde am 15.12.08 für das Jahr 2007 erstellt.
Der Mieter hat ein Guthaben, das überwiesen werden soll. Nach drei Wochen fragt der Mieter telefonisch nach und stellt fest, dass der Vermieter ja gar keine Kontodaten hat. Also teilt er diese mit.
Die Zahlung des Guthabens wird durch die Verwaltung zugesichert, aber die Verwaltung hat keine Kontovollmacht und ist auf den Vermieter angewiesen. In den darauffolgenden Wochen wird noch sieben Mal bei der Verwaltung nachgefragt, immer wieder die gleiche Antwort: der Vermieter wird überweisen.
Der Mieter teilt am 16.02.09 telefonisch mit, dass er das Guthaben bis zum 25.02. auf dem Konto haben möchte, ansonsten würde er das Guthaben von der Miete abziehen.
Die Frist wird am 24.02. bis zum 28.02. per Email verlängert.
Bevor der Mieter jetzt jedoch das Guthaben von der Miete abzieht, die direkt auf das Konto des Hauseigentümers überwiesen wird, will ich mich noch mal rückversichern, ob das legitim ist oder ob es dadurch zu massiven Problemen wie Kündigung oder anderem kommen kann.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Ashley _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Das Guthaben ist fällig und unbestritten, es kann daher problemlos aufgerechnet werden. Siehe § 387 BGB u. folgende. Der Mieter sollte aber diese Aufrechnung schriftlich ankündigen (siehe § 388 BGB).
Danke für die Antwort.
Die schriftliche Ankündigung erfolgte per Email und wurde durch die Verwaltung beantwortet, dass sie nichts mehr tun könne, als den Vermieter darauf hinweisen Das müsste doch ausreichen, oder? _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Ich habe keine Anschrift des Vermieters oder seiner Firma. Ich kenne nur seinen Namen.
Der Mietvertrag läuft noch auf den Vorbesitzer des Hauses.
Ich habe lediglich die Hausverwaltung als Ansprechpartner. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Naja - fristlos kündigen kann der Vermieter erst, wenn man mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Fristgerecht kündigen kann er, wenn regelmäßig zu wenig oder zu spät gezahlt wird. Wenn das Guthaben also weniger als eine Monatsmiete beträgt, würde ich einen Brief an die Verwaltung (evtl. mit Bitte um Weiterleitung an den Vermieter) schreiben und ankündigen, dass ich das Guthaben - da nach mehrmaliger Aufforderung nicht ausgezahlt - mit der Miete für Monat X verrechnen würde. Dann den Restbetrag überweisen mit Zweck "Miete Monat X abzgl. Guthaben aus BK-Abrechnung". Und dann der Dinge harren, die da kommen - oder auch nicht kommen.
Aber ich bin natürlich auch nur Mieter und (notgedrungen) Vermieter, und kein Jurist.
Nochmals Danke für die Antworten.
Danke an Jelly, so werde ich es wohl machen. Muß ich zwar nochmal einen Monat warten, aber besser alles in halbwegs geregelten Bahnen, als hinterher massig Ärger.
Ich mag eigentlich solche Massnahmen gar nicht, aber anscheinend ist dem Vermieter momentan nicht anders beizukommen.
Seit Monaten versuchen wir Mieter bei ihm so einiges zu erreichen.
Z.B. habe ich im Frühjahr bereits gemeldet, dass mein Toilettenfenster inzwischen so morsch ist, dass es nicht mehr richtig schliesst. Damals wurde mir versprochen, dass im Sommer 08 sowieso neue Fenster eingebaut würden, da die alten Fenster sehr alt sind und nur eine einfache Verglasung hätten. Aber passiert ist nichts.
Ich hoffe mal, dass dieses Jahr irgendwas gemacht wird.
Der Vermieter hat das Haus erst seit zweieinhalb Jahren. Anfangs hat er sich auch gekümmert, aber seit einem Jahr macht er gar nichts mehr. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
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