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ich wohne mittlerweile 8,5 Jahre in einer Mietwohnung. Mein Vermieter hat in der zurückliegenden Zeit immer versucht meine Miete zu erhöhen - was rein rechtlich nicht geklappt hat. Nun möchte mein Vermieter Fliessen in meiner Küche anbringen, ohne das ich das selber möchte. Seine Begründung ist, dass er danach auf jeden Fall höhere Miete verlangen kann.
Muss ich als Mieter hinnehmen, dass plötzlich Fliessen in meiner Küche angebracht werden sollen?
Muss ich als Mieter hinnehmen, dass plötzlich Fliessen in meiner Küche angebracht werden sollen?
Eine Modernisierung liegt nach § 559 BGB u.a. vor wenn durch eine bauliche Maßnahme des Vermieters der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden. Dies dürfte für die Verlegung von Fliesen durchaus zutreffen.
Über Modernisierungsmaßnahmen entscheidet ausschließlich der Vermieter. Der Mieter ist - fristgerechte Ankündigung unterstellt - im Grundsatz zur Duldung verpflichtet. Dass ein Härtefall nach § 554 Abs. 2 Satz 2 vorliegen könnte und der Mieter deswegen von der Duldungspflicht befreit wäre, erscheint mir bei ein paar m² Fliesen sehr unwahrscheinlich.
Dass der Mieter irgendetwas nicht will, ist weder ein Härtegrund noch spricht es gegen die Annahme einer Verbesseung der allgemeinen Wohnverhältnisse oder einer Erhöhung des Gebrauchswerts.
Nach § 559 BGB kann die Jahresmiete durch einseitige Erklärung des Vermieters um 11% der Modernisierungskosten erhöht werden. Die Zustimmung des Mieters ist dabei keinesfalls erforderlich.
Man kriegt den Dreck besser von der Wand. Das ist doch was. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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