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Verfasst am: 25.02.09, 20:28 Titel: Privater Umzug - wie komme ich auch meiner Kündigungsfrist?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Aus privaten Gründen möchte ich in Kürze meinen Lebensmittelpunkt ca. 70 km vom derzeitigen Arbeitsort verlegen (Zweitwohnsitz bleibt aber am bisherigen Wohnsitz, da es das Elternhaus ist). Fahrtzeit wäre ca. 50-60 min vom neuen Wohnsitz aus. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Zwischenzeitlich habe ich aber ein anderes Jobangebot bekommen, wo ich bereits in sechs Wochen beginnen könnte (was mir natürlich Recht wäre, da ich so schnell wie möglich umziehen möchte). Ich arbeite 2-Schicht bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Auf einen Aufhebungsvertrag lässt er sich höchstwahrscheinlich nicht ein. Reicht diese Begründung wegen dem Umzug aus oder kann ich ggf. dafür wegen Vertragsbruch haftbar gemacht werden? Ggf. welche Alternative hätte ich?
Ach ja: Das Unternehmen hat jetzt für einen Zeitraum von mindestens 8 Monaten Kurzarbeit (2 bzw. 3 Tage-Woche im Wechsel) angemeldet und bereits Löhne gekürzt in den letzten Wochen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.02.09, 20:44 Titel: Re: Privater Umzug - wie komme ich auch meiner Kündigungsfri
sweetieangel hat folgendes geschrieben::
Reicht diese Begründung wegen dem Umzug aus
Wofür?
Ich hab' zwar 'ne Idee, aber eigentlich kann ich mir das nur schwer vorstellen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
ich will das Arbeitsverhältnis außerordentlich (ohne Einhaltung der vollen dreimonatigen Kündigungsfrist) beenden und dann umziehen. Reicht der Grund dafür???
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Eine außerordentliche Kündigung ist DANN gerechtfertigt, wenn die Einhaltung der regulären Kundigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Aber wenn der AG schon für 8 Monate Kurzarbeit angemeldet hat, ist er einem Aufhebungsvertrag vielleicht ja gar nicht abgeneigt.
Schon mal gefragt, oder nur vermutet, daß er ablehnt?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
und warum nicht? Verstehe es nicht ganz, weil wenn jemand z.B. nach München zieht, dann geht das doch auch, oder???
Hm, stehe ich grad auf dem Schlauch? Wäre superlieb, wenn Du mir kurz erklären könntest, wieso nicht!
Dankeschön im Voraus!
Ich vermute, daß Du gerade die Rechtslage bei Mietvertragskündigungen mit der Rechtslage bei Arbeitsvertragskündigungen verwechselst. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 25.02.09, 21:01 Titel:
sweetieangel hat folgendes geschrieben::
und warum nicht? Verstehe es nicht ganz, weil wenn jemand z.B. nach München zieht, dann geht das doch auch, oder???
Nein.
Zitat:
Hm, stehe ich grad auf dem Schlauch? Wäre superlieb, wenn Du mir kurz erklären könntest, wieso nicht!
Weil eine fristlose Kuendigung nur dann moeglich ist, "wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann".
Der Unwille oder das Unvermoegen, seinen Umzug besser zu organisieren, ein besserer Job, keine Lust, eine Stunde Fahrzeit und aehnliche Dinge, gehoeren regelmaessig nicht zu diesen Gruenden.
Ein anderer Kollege hat vor einigen Wochen es auch versucht, und keine Chance mit Aufhebungsvertrag (wobei es ein anderer Fall war, weil er einfach den Arbeitgeber in Wohnortnähe gewechselt hat). Dem haben sie mit Verletzung der Vertragspflichten gedroht, etc.
Hm, da muss ich mir dann was überlegen. Aber vielen Dank!!!
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