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Verfasst am: 26.02.09, 07:52 Titel: Herd kaputt! Wer zahlt?
Guten Morgen,
folgendes Szenario:
Person A wohnt seit 25Jahren in der selben Mietwohnung. Das Haus und ein paar wenige Wohnungen gehören zu einer Verwaltung aber die Wohnung von Person A ist eine Eigentumswohnung einer Person B.
Nun ist der vier Jahre alte Herd kaputt gegangen.
Eine kleine Vorgeschichte dazu. Vor 4 Jahren ist der alte Herd kaputt gegangen. Ersatzteile sollten bestellt werden ohne die Sicherheit das sie richtig sind und mit einer Wartezeit von 8 Wochen. Person A und B haben sich darauf geeiningt einen neuen Herd zu kaufen und die Kosten zu teilen.
Zurück zu dem zweiten kaputten Herd. Wer ist denn dafür verantwortlich einen neuen Herd zur Verfügung zu stellen? Wer trägt die Kosten dafür? Darf für die Zeit wo der Herd nicht funktioniert eine Mietminderung vorgenommen werden?
Grundsätzlich ist es der Vermieter der für den Ersatz defekter Einrichtungsgegenstände der Mietsache verantwortlich ist. Allerdings kann er Schadenersatz einfordern, wenn der Mieter den Defekt verursacht hat. Eine Mietminderung ist prinzipiell möglich.
Nun wurde aber dieser Herd zur Hälfte von Ihnen bezahlt. Welche Vereinbarungen wurden denn bei diesem Kauf bezüglich des Eigentums getroffen? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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