Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung/ geplanter Urlaub
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung/ geplanter Urlaub

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Trolli42
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 26
Wohnort: Idstein

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:51    Titel: Kündigung/ geplanter Urlaub Antworten mit Zitat

...bisher ist es in der Firma so gelaufen...Uralaubsantrag ausgefüllt und in eine andere Stadt an die Hauptverwaltung geschickt- in den letzten Jahren wurde das gehandhabt und gab auch nie Probleme. Nun hat sich jene Hauptverwaltung entschlossen drastisch Mitarbeiter abzubauen.D.H. das von bisher 5 Mitarbeitern im Büro sind nur noch 2 übrig .Kann der AG aufgrund dieser plötzlichen Personalentscheidung den bereits gebuchten Urlaub widerrufen auch wenn er nicht axplizied genehmigt wurde/ er wurde aber auch nicht abgelehnt.Flüge/ Auto und Hotels sind für 5 personen gebucht und wie es meistens so ist genau auf demjenigen seinen Namen dessen Uralub nun gefährdet ist.

Danke Trolli42
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Erfahrung zeigt, dass Urlaubsbuchunen ohne genehmigten Urlaubsantrag immer wieder zu Problemen führen. Und letztendlich hatte eben der AN keinen genehmigten Urlaub. Im Zweifelsfall wird er hier also das Nachsehen haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verfahren wie es bisher lief kann betriebliche Übung sein, d.h. die Urlaubsgenehmigung wäre erteilt. Ob das der Arbeitsrichter genauso sehen wird, kann man aber kaum vorhersagen.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Trolli42
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 26
Wohnort: Idstein

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten...und ich sehe das ähnlich, da es in der Vergangenheit bisher nicht vorgekommen ist, dass der in die Hauptverwaltung gemeldete Urlaub nochmals extra
bestätigt wurde.
In diesem Fall-sehe ich keine Ablehnung als Zustimmung.

Für die Zukunft bin ich da schlauer und lass mit eine bestätigte Kopie zurücksenden.

Mann lernt halt nicht aus !!!

Grüße Trolli42
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.