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Von allein wird der AG nicht darauf kommen, also muss die Mutter das Verlangen schon äußern. Und das war es dann auch schon - die gemäß §7 MuSchG in Anspruch genommene Stillzeit ist ja quase Arbeitszeit und wie diese zu bezahlen. Der AG merkt also abrechnungstechnisch nicht, dass Mutter Stillzeit macht.
2. Arbeitszeit (freie Gleitzeit) ist 8 Stunden zzgl. 30 min Mittagspause.
Arbeitnehmerin würde 90 min. weniger arbeiten sprich 6,5 Stunden anwesend zzgl. 15 min. Pause.
Zitat:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
ps.: ich weiß das ich ein erbsenzähler bin, aber 15min. sind 15min.!
//edit// muss man in die pause eig. im betrieb nehmen?
wären ja ggf. 30min. mehr die man bei dem kl. würmchen wäre! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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