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Hallo, folgende Problematik: Wir haben vor zwei Jahren zu dritt ein EFH gemietet. Alle drei sind als Hauptmieter eingetragen. Nun hat es mit einem Mieter immerwieder Stress gegeben weil er nur unzulänglich und seit September überhaupt keine Miete mehr zahlte. Nun hat er vor drei Monaten dem Vermieter gegenüber gekündigt. Vermieter und wir zwei waren einverstanden das er aus dem Vertrag entlassen wird. Die Kündigung erfolgte zum 1.3.09. müssen wir ihm über diesen Zeitraum hinaus noch Zutritt gewähren und dürfen wir sein Zimmer (zehmlich vermüllt) räumen? (ggfs. Möbel im Schuppen lagern) Wir wollen so schnell wie möglich wieder Vermieten. Die Genehmigung des Vermieters haben wir. Besagte Person hat sich in den letzten drei Monaten nur sporadisch "sehen" lassen um persönliche Dinge abzuholen und auch nur dann, wenn wir zwei nicht anwesend waren. Sein Zimmer zu rämen macht er keine Anstalten (keine Hilfe, kein Geld und in der ganzen Gegend Schulden). Was können wir tun und wie schätzt Ihr die Rechtslage ein? Danke für Antworten und liebe Grüße detlefpro
Vor dem 01.03.09 kann ohne Zustimmung des ausziehenden gar nichts gemacht werden. Ausser halt Besichtigungen durch geführt werden, allerdings muss dies vorher angekündigt werden. Einfach so das Zimmer zu betreten ist nicht.
Vor dem 01.03.09 kann ohne Zustimmung des ausziehenden gar nichts gemacht werden. Ausser halt Besichtigungen durch geführt werden, allerdings muss dies vorher angekündigt werden. Einfach so das Zimmer zu betreten ist nicht.
Das ist klar, nur wie ist die Vorgehensweise ab heute?
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