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Gut, das sagt Herr Hensche so. Aber was sagen dazu z.B. die Arbeitsgerichte? Leider nennt Herr Hensche dazu keine einschlägigen Urteile.
So weit mir aus der Praxis bekannt ist, werden nach wie vor die Arbeitgeber-Anteile zur SV bei unwiderruflicher Freistellung versagt (und die AN-Anteile dem Mitarbeiter ausgezahlt, statt sie der Versicherungsträger zukommen zu lassen).
Verfasst am: 01.03.09, 17:32 Titel: Re: Krank während der Freistellung
Hilfesuchender01 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
gibt es bei der widerruflichen Freistellung ein Lohnfortzahlung wenn man während dessen erkrankt mit Krankmeldung?
Ja, gibt es. Und Sie könnten in diesem Falle dem Arbeitgeber einen Gefallen tun, indem Sie sich arbeitsunfähig melden. Der Arbeitgeber könnte dann über die U1 einen Teil der fortgezahlten Entgelte zurückerhalten (vorausgesetzt er nimmt am Umlageverfahren teil).
Gut, das sagt Herr Hensche so. Aber was sagen dazu z.B. die Arbeitsgerichte? Leider nennt Herr Hensche dazu keine einschlägigen Urteile.
So weit mir aus der Praxis bekannt ist, werden nach wie vor die Arbeitgeber-Anteile zur SV bei unwiderruflicher Freistellung versagt (und die AN-Anteile dem Mitarbeiter ausgezahlt, statt sie der Versicherungsträger zukommen zu lassen).
Zahlt es dann die Agentur für Arbeit trotz Sperrzeit? Habe bisher nur unterschiedliches dazu gelesen.
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