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Verfasst am: 24.02.05, 14:40 Titel: Veruntreuung von Erbschaftsgelder bzw. von RA veranlasst????
macht sich ein Rechtsanwalt evtl. strafbar wenn er
1) von einer Veruntreuung von Erbschaftsgelder, die sein Mandant noch verwaltet, in Kenntnis gesetzt ist,
oder
2) er veranlasste dass sein Mandant alle Sparguthaben von den Sparbücher abhebt und die Sparbücher löschen lässt.
Wenn Punkt 1) zutrifft müßte der RA seinen Mandanten bewegen die Offenlegung der Erbschaftsgelder zu veranlassen um Schaden abzuweisen, z.B. Strafantrag wegen Veruntreuung.
Darf zu 2) überhaupt eine solche Empfehlung von einem RA gegenüber seinem Mandanten ausgesprochen werden? Macht sicht der RA hier nicht strafbar?
Zuletzt bearbeitet von fuchs4a am 25.02.05, 20:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
Verfasst am: 25.02.05, 09:44 Titel: Veruntreuung von Erbschaftsgelder bzw. von RA veranlasst????
Quatsch oder nicht Quatsch,
dann ist wohl Veruntreuung ein Kavaliersdelikt. Warum gibt es dann §266 StGB nach dem Veruntreuung Strafbar ist?
Und was ist, wenn ein RA seinen Mandanten evtl. dazu geraten hat?
Keine Ahnung, die Fragestellung ist total wirr. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 25.02.05, 20:51 Titel: Re: Veruntreuung von Erbschaftsgelder bzw. von RA veranlasst
fuchs4a hat folgendes geschrieben::
Die Fragestellung ist nicht wirr oder Quatsch, sondern offenbar zu komplex.
Schade dass man nicht Qualitativ bessere Antworten erhalten tut.
Da tue ich genauso sagen das. Dann tu ich meine Ruh haben. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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