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_moep_ Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 27.02.09, 01:47 Titel: Fragen zu Arbeitsvertrag |
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Hallo,
ich habe heute mal meinen Arbeitsvertrag für meinen Nebenjob durchgelesen:
Zitat: |
§6 Wettbewerbsverbot
(1) Der freie Mitarbeiter verpflichte sich, sie Dauer sechs für von Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für ein Konkurrenzunternehmen zu sein, nicht tätig noch unmittelbar an der Gründung im Betrieb oder eines solchen Unternehmens mitzuwirken.
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als ich unterschrieben habe, hat mich das nicht sonderlich gestört, aber nun würde ich gern einer ähnlichen Tätigkeit in der gleichen Branche nachgehen und ein 6Mon "Arbeitsverbot" wäre schade.
Außerdem steht etwas von Exklusivität darin, dass ich nur für die eine Firma arbeiten darf und nebenbei für keine andere, aber ich vermute mal, dass sowas normal ist.
Wie ist die Rechtslage? Ist das überhaupt rechtens?
Danke schon mal.... |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 27.02.09, 07:13 Titel: |
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Arbeitsvertrag=Arbeitsrecht? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 27.02.09, 07:27 Titel: |
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"Freier Mitarbeiter" klingt nach Dienstvertrag oder sonstigem. Das wäre separat zu prüfen.
Falls Ihr Vertrag überhaupt ein Arbeitsvertrag sein sollte:
Im Regelfall ist so eine Klausel unwirksam.
Noch wichtiger:
Es ist völlig egal, bis der AN sich nach dem neuen Job oder einer Konkurrenztätigkeit umsieht. Man muss nicht sofort gegen die Klausel vorgehen, sondern kann sich als AN fast ausnahmslos einfach zurücklehnen und warten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 27.02.09, 09:05 Titel: |
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Ist denn sonst nichts dazu vereinbart?
Keine Entschädigung für die Zeit? |
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_moep_ Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 27.02.09, 16:14 Titel: |
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es handelt sich dabei um einen Arbeitsvertrag als freier Mitarbeier
matthias. hat folgendes geschrieben:: | Ist denn sonst nichts dazu vereinbart?
Keine Entschädigung für die Zeit? |
nein nix, es ist eben nur ein Nebenjob.
Wenn ein Arbeitsvertrag ungültig ist auf Grund solcher Klauseln, ist dann der ganze Vertrag ungültig oder einfach nur die Klausel üngültig?
Grüße und danke.... |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 27.02.09, 16:23 Titel: |
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normalerweise nur die Klausel |
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_moep_ Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 27.02.09, 16:53 Titel: |
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danke, also kann ich kündigen und mir berüht einen anderen (Neben)Job suchen..... |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 27.02.09, 18:21 Titel: |
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Nur zur Klarstellung: das _moep_ hat folgendes geschrieben:: | es handelt sich dabei um einen Arbeitsvertrag als freier Mitarbeier | gibt es nicht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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_moep_ Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 02.03.09, 23:25 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Nur zur Klarstellung: das _moep_ hat folgendes geschrieben:: | es handelt sich dabei um einen Arbeitsvertrag als freier Mitarbeier | gibt es nicht. |
ok der genaue Wortlaut heißt:
"Vertrag über freie Mitarbeit"
aber die Firma gibt es seit Anfang des Monats sowieso nicht mehr (wurde nun neu gegründet als Limited) |
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