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Verfasst am: 24.02.09, 20:01 Titel: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium
Person X hat studiert und Bafög, sowie ein Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bekommen. Vor einer Woche hat diese Person das Studium abgeschloßen, studiert aber weiter im anderen Studiengang. Da die Person X ihr erstes Studium abgeschloßen hat, hat sie keinen Anspruch mehr auf Bafög. Jetzt hat die Person X kein Geld für die Miete und überhaupt keine Geldeinnahmen. Eltern beziehen Arbeitslosengeld 2 und können nicht helfen.Arge sagt- so lange man studiert, hat man kein Anspruch auf Arbeotslosengeld oder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Was kann man in dieser Situation machen? Wo bekommt man Hilfe?
Danke im Voraus!
Person X hat eine komplette Hochschulausbildung von der (Steuern zahlenden) Allgemeinheit finanziert bekommen. Diese Allgemeinheit hat über die von ihnen gewählten Volksvertreter in Berlin entschieden, dass es damit genug der Förderung sein soll und jedes weitere Studium der Kategorie "Privatvergnügen" zuzuordnen sei.
Es wird also kein Weg daran vorbeiführen, dass Person X sich näher mit dem Thema "Arbeit" beschäftigt. Mit einem abgeschlossenen Studium sollten die Chancen auf dem Arbeitsmarkt so übel ja nicht sein und von dem Verdienst kann man sich ja dann so manches Privatvergnügen leisten ... _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Verfasst am: 24.02.09, 20:46 Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium
Olga999 hat folgendes geschrieben::
Person X hat studiert und Bafög, sowie ein Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bekommen. Vor einer Woche hat diese Person das Studium abgeschloßen, studiert aber weiter im anderen Studiengang. Da die Person X ihr erstes Studium abgeschloßen hat, hat sie keinen Anspruch mehr auf Bafög. Jetzt hat die Person X kein Geld für die Miete und überhaupt keine Geldeinnahmen. Eltern beziehen Arbeitslosengeld 2 und können nicht helfen.Arge sagt- so lange man studiert, hat man kein Anspruch auf Arbeotslosengeld oder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Was kann man in dieser Situation machen? Wo bekommt man Hilfe?
Danke im Voraus!
Man fragt sich schon manchmal wie Akademiker auf so Fragen kommen.
Wie ich eben per PN von der TE erfuhr, erwartet sie offenbar Antworten auf einen anderen Sachverhalt als von ihr hier zur Diskussion gestellt. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Vieleicht sollte man vorab mal Fragen was Person X denn so studiert hat.... _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Verfasst am: 01.03.09, 14:01 Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium
Hallo, Ольга ,
Olga999 hat folgendes geschrieben::
Arge sagt- so lange man studiert, hat man kein Anspruch auf Arbeotslosengeld oder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Beim zweiten Studium kienne ich mich nicht aus. Ich weiß auch nicht, inwiefern es von Bedeutung ist, falls das zweite Studium bereits begonnen ist und es evtl. schwierig ist, es abzubrechen und irgendwann wieder fortzusetzen.
Aber ich habe bisher nirgendwo gefunden, dass Studenten generell keinen Anspruch auf ALG-2 haben.
Zwar § 7 (5) SGB II hat folgendes geschrieben::
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes [...] dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
aber in so einem Fall und in manchen anderen Fällen ist die Ausbildung m.W. nicht dem Grunde nach förderungsfähig. Wenn der Student neben dem Studium mindestens 3 Stunden pro Tag o.ä. arbeiten kann, dürfte er rechtlich normalen Anspruch auf ALG-2 haben, siehe § 7 (1) SGB II. Aber, wie oben erwähnt, vielleicht gibt es für Studierende im zweiten Studium abweichende Sonderregelungen, welche ich nicht kenne. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 01.03.09, 15:17 Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium
I-user hat folgendes geschrieben::
... Wenn der Student neben dem Studium mindestens 3 Stunden pro Tag o.ä. arbeiten kann, dürfte er rechtlich normalen Anspruch auf ALG-2 haben, siehe § 7 (1) SGB II. Aber, wie oben erwähnt, vielleicht gibt es für Studierende im zweiten Studium abweichende Sonderregelungen, welche ich nicht kenne.
Hallo I-user,
Anspruch auf ALG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) hat, wer "erwerbsfähig und hilfebedürftigt ist (vgl. § 1 SGB II und § 2 SGB Il). Erwerbsfähig ist, wer mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann (d.h. z.B. nicht erwerbsunfähig, krank, behindert oder pflegebedürftig bzw. über 65 Jahre alt ist - vgl. § 8 SGB II).
Grundsätzlich ist ein Student während des Studiums aber nicht arbeitssuchend und fällt damit aus dem ALG II-Bezug im Prinzip heraus. Wenn - wie im Ausgangsthread beschrieben - das Erststudium (Erstausbildung) erfolgreich abgeschlossen ist, gilt das zweite Studium als Privatvergnügen.
Ein Baföganspruch für ein Zweitstudium besteht in der Regel ebenfalls nicht.
Olga999 hat folgendes geschrieben::
... Vor einer Woche hat diese Person das Studium abgeschloßen, studiert aber weiter im anderen Studiengang. ...
Es gibt kein Recht auf ein Dauerstudium bis zur Erreichung des Rentenalters.
Wenn ein Antrag auf ALG II gestellt wird, dann ist "jede Arbeit zumutbar" (vgl. § 10 SGB II). Wenn ein/e Student/in ein weiteres Studium absolvieren möchte, dann muß er/sie dies aus eigenem Arbeitseinkommen finanzieren.
Liebe Grüße
Klaus
Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 01.03.09, 15:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dort steht das gerade nicht. Es geht im § 7 (5) SGB II nur um Studenten, welche dem Grunde nach BAföG-Zuschuss bekommen können. Alle anderen Studenten haben dann Anspruch auf ALG-2? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Dort steht das gerade nicht. Es geht im § 7 (5) SGB II nur um Studenten, welche dem Grunde nach BAföG-Zuschuss bekommen können. Alle anderen Studenten haben dann Anspruch auf ALG-2?
Hallo I-user,
mir fällt jetzt gerade kein Studium an einer deutschen Fach-/Hochschule bzw. Universität ein, welches nicht "dem Grunde nach förderungsfähig ist" (vgl. § 2 BAföG).
mir fällt jetzt gerade kein Studium an einer deutschen Fach-/Hochschule bzw. Universität ein, welches nicht "dem Grunde nach förderungsfähig ist" (vgl. § 2 BAföG).
Nur weil Dir etwas nicht einfällt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es das nicht gibt :
Dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben Auszubildende, wenn:
[...]
3. Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums gemäß § 7 Abs. 2 BAföG nicht erfüllt.
4. Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund (§ 7 Abs. 3 BAföG).
[...]
6. Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 BAföG.
7. Überschreiten der BAföG-Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs. 2 BAföG) und die Voraussetzungen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (§ 15 Abs. 3 BAföG) oder für eine Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Abs. 3a BAföG) sind nicht erfüllt.
8. Leistungsnachweis nach § 48 BAföG nicht erbracht.
Wo genau steht, dass Studenten in diesen Fällen kein ALG-2 zusteht? ("genau" deshalb, weil Verweis auf große Texte oft nicht ausreicht, solange dort keine konkrete Stelle genannt bzw. zitiert wird). _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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