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Verfasst am: 02.03.09, 17:24 Titel: eigenes Einkommen beim ALG-Bezug
Hallo zusammen,
lassen wir lieber die Diskussion über Studenten, führt anscheinend zu nichts .
Aber hier eine vermutlich einfachere Frage:
Person A bekommt ALG (1 oder 2) und verdient nebenbei etwas als Nachhilfelehrer. Einkommensteuerrechtlich gilt das m.W. nicht als relevante Einkünfte, aber wie ist es sozialrechtlich?
Und wenn das angerechnet wird, gibt es 100€ pro Monat Freibetrag? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 02.03.09, 19:10 Titel: Re: eigenes Einkommen beim ALG-Bezug
I-user hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
lassen wir lieber die Diskussion über Studenten, führt anscheinend zu nichts .
Aber hier eine vermutlich einfachere Frage:
Person A bekommt ALG (1 oder 2) und verdient nebenbei etwas als Nachhilfelehrer. Einkommensteuerrechtlich gilt das m.W. nicht als relevante Einkünfte, aber wie ist es sozialrechtlich?
Es wird angerechnet
Zusätzlich kann ALG1 ganz entfallen wenn er 15h oder mehr die Woche arbeitet.
I-user hat folgendes geschrieben::
Und wenn das angerechnet wird, gibt es 100€ pro Monat Freibetrag?
Danke, der Link ist übrigens nicht so schlecht. Ich habe dann noch im § 7 (2) SGB II etwas über 100 € gefunden, aber ohne diese 20% und so.
Nur ich meine mich erinnern zu können, dass die Einkunftart auch noch wichtig sein soll. Jemand hatte geringfügige Einkünfte aus Kapitalvermögen und da gab es anscheinend keinen solchen Freibetrag. Ist das irgendwo richtig gesetzlich geregelt? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V hat folgendes geschrieben::
Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen (...) einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie 50 Euro jährlich nicht übersteigen, ...
_________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Verfasst am: 03.03.09, 09:11 Titel: Re: eigenes Einkommen beim ALG-Bezug
I-user hat folgendes geschrieben::
Person A bekommt ALG (1 oder 2) und verdient nebenbei etwas als Nachhilfelehrer. Einkommensteuerrechtlich gilt das m.W. nicht als relevante Einkünfte, aber wie ist es sozialrechtlich?
. ... und wenn es über 400 Euro sind unterliegt er der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nach § 2 Nr. 1 SGB VI.
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