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Gegen die NK-Abrechnung für 2006 u. 2007 habe ich Einspruch eingelegt, da ich alleine wohne und laut den Abrechnungen für 2 Personen NK gezahlt habe.
Dies ist anerkannt und unstrittig.
Für 2007 habe ich die zuviel gezahlten NK erstattet bekommen bzw. sind mit Nachzahlung verrechnet worden.
Für 2006 will man mir nichts zurückzahlen mit folgender Begründung:
Aus dem Jahr 2006 können wir leider keine Vergütung vornehmen, da wir auf Grund Ihres Widerspruchs festgestellt haben, dass die Hausmeisterkosten falsch berechnet wurden. Da der Fehler bei uns lag haben alle Mieter 2006 von den zu niedrig errechneten Hausmeisterkosten profitiert.
Ich hatte um Aufklärung der Hausmeisterkosten gebeten, da diese von 8900 € 2006 auf 22.500,- € gestiegen sind ab 2007.
Ich kann dieser Argumentation nicht folgen, da es um ca. 300,- € geht und nun als einziger demnach nicht davon profitiere soll. Da es ca. 70 Wohnungen mit ca. 5500qm sind und ich die kleinste Wohnung habe, hätte ich bei Korrektur der Abrechnung 06 auf alle Mieter also immer noch Guthaben. Warum soll ich nun für die fehlerhafte Abrechnung als einziger büßen?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten! _________________ Frauen sind die Juwelen der Schöpfung, man muß sie mit Fassung tragen.
2006 betrugen die Hausmeisterkosten 75,- €
2007 waren es 188,- € _________________ Frauen sind die Juwelen der Schöpfung, man muß sie mit Fassung tragen.
Ich würde mich auch nicht auf einen Deal "wie du mir so ich dir" einlassen. Die Verwaltung soll sich hinsetzen und eine in allen Punkten korrekte Abrechnung erstellen. Diese Mehrarbeit allein könnte dazu führen, dass man von dem Vorhaben der Gegenrechnung absieht....
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