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Nebenkostenabrechnung - Wann beginnt die Frist zu laufen?

 
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Mieterin A
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 17:51    Titel: Nebenkostenabrechnung - Wann beginnt die Frist zu laufen? Antworten mit Zitat

Liebe Forumsgemeinde,

ich habe mir alles über die Abrechnungsfristen durchgelesen, bin mir aber nicht sicher in folgendem fiktiven Fall:

Mieter A erhält im März 2009 eine Nebenkostenabrechnung für die Jahre 2005, 2006 und 2007 (2007 ist falsch, da eine erneute Aufstellung und Abrechnung für 2006 vorgelegt wurde).
Die Jahre 2005 - 2006 sind definitiv verjährt.
Wie verhält es sich für 2007, wenn dem Mieter eine korrekte Abrechnung vorgelegt wird? Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01. - 31.12.07. Die Aufstellung der Kosten wird dem Vermieter ca. im Mai bis Juni 2008 von der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft zugeschickt. Hat der Vermieter also ab diesem Zeitpunkt 12 Monate Zeit, seinem Mieter die Abrechnung zukommen zu lassen oder fängt der Zeitraum ab dem 01.01.08 an zu zählen?

Vielen Dank für die Beantwortung der wohl immer wieder 10-fach gestellen Fragen...
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
fängt der Zeitraum ab dem 01.01.08 an zu zählen?


Das ist korrekt. Die Verspätungen des Eigentumsverwalters hat der Vermieter zu vertreten, die Verwaltungsfirma ist sein Erfüllungsgehilfe.
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Roccus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 48
Wohnort: Oberschwaben

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt !
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Mieterin A
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

vielen Dank für die umgende Beantwortung meiner Frage, die war so verständlich, dass sogar ich es verstanden habe Mit den Augen rollen
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