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Verfasst am: 06.03.09, 12:03 Titel: " Fragen zum Mietrecht
Hallo,
habe mal 2 Grundsätzliche Fragen.
1. EInApartment welches an 1 Einzelprson Vermietet ist aber 2 Schlüssel vorhanden sind, darf der 2. Schlüssel dem Lebensgefährten gegeben werden oder nicht???
2. Frage
Nachbar a und b haben die Balkone unter einander. Nachbar b füttert die Vögel und Nachbar a hat den Dreck auf dem Balkon. Kann man sich wehren??? BZW fordern das die Futterstationen weiter in seinen Balkon gehängt werden???
zu1.) Natürlich darf der Mieter Schlüssel an seinen Besuch oder Reinigungspersonal o.ä. weiter geben. Der Vermieter ist sogar verpflichtet die entsprechende Anzahl von Schlüssel zur Verfügung zu stellen.
zu.2) Es gibt zwar auch Urteile, nach denen das Vögelfüttern grundsätzlich gestattet ist, aber hier sollte doch zuerst der Nachbar angesprochen werden und danach der Vermieter, ehe man sich in einen Rechtsstreit einläßt.
Ich will ja gar keinen rechtstreit, mich nervt einfach nur . . .
Wenn es keine gütliche Einigung gibt - und sie nicht auf ihr "Recht" verzichten wollen, bleibt ihnen wohl nix anderes übrig.
Die Lösung ihres Falles bekommen sie hier nicht, dazu fehlt z.B. die Details.
Durch Angabe von Gesetzen, Ortssatzungen und ähnlichen vor Gericht verhandelten Fällen können sie eine Einschätzung erhalten, wie aussichtsreich so ein Rechtsstreit sein könnte.
Das mit dem Schlüssel und dem Lebensgefährten - was geht SIE das an? (wenn sie nicht gerade der Vermieter der entsprechenden Wohnung sind)
Nebenkriegsschauplatz, weil sie die Vögel ärgern?
Ich will ja gar keinen rechtstreit, mich nervt einfach nur das ich jeden tag meinen balkon reinigen kann und der vermieter sagt , er si machtlos. . .
Ist er nicht. Wenn er wollte, dann könnte er den Mieter welcher die Verschmutzung verursacht abmahnen. Der VM hat eben nur keine Lust dazu, das ist alles.
Theoretisch könnte auch der mieter auch direkt auf Unterlassung klagen, nur wäre das eine Kriegserklärung, die am Ende mit mehreren Gräbern im Garten endet. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Es gehört zur vertragsgemässen Nutzung einer Wohnung bzw. eines Balkons, im Winter Singvögel zu füttern. Dies umfaßt das Ausstreuen von Vogelfutter und das Aufhängen eines Vogelhäuschens oder einer Futterglocke. Der Vermieter kann dieses weder beanstanden noch verbieten.
Nach diesem Urteil gehört zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung das Singvögelfüttern nur im Winter.
Jetzt fehlt noch jemand, der uns sagt wann Winter ist und was Singvögel sind!
Der Vermieter kann sehr wohl etwas tun. Siehe maconaut.
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