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Urlaubsanspruch

 
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Spatze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:00    Titel: Urlaubsanspruch Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein Kollege von mir hat gekündigt.
Er müsste eigentlich noch bis Ende des Monats in der Firma bleiben. Eigentlich hat er aber noch genug Resturlaub, so dass er drei Wochen eher gehen könnte.

Unser Chef will ihm den Urlaub jedoch nicht genehmigen, sondern ihm den Urlaub bezahlen.
Ist das rechtens?
Oder hat mein Kollege das Recht auf seinen Urlaub zu bestehen?

Freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
Zitat:

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


Abgelten = Ausbezahlen
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Spatze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der Kollege jetzt aber eigentlich lieber seinen Urlaub in Anspruch nehmen will. kann er rechtlich auf seinen Urlaub bestehen?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Spatze hat folgendes geschrieben::
wenn der Kollege jetzt aber eigentlich lieber seinen Urlaub in Anspruch nehmen will. kann er rechtlich auf seinen Urlaub bestehen?


das ergibt sich ebenfalls aus dem verlinkten § 7 BUrlG:

Soweit dringende betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen sind die Wünsche des AN zu berücksichtigen.


Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Spatze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

sprich: wenn aber aus Sicht des AG dringende betriebliche Belange vorhanden sind, kann der AN nichts machen?!
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Genau - wenn z.B. der Kollege noch seinen Nachfolger einarbeiten muss. Kommt ja bei Eigenkündigung häufig vor....
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