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Die meist vertretene Meinung ist meines Wissens 19 Tage am Stück.
Die Regel ist, dass ein gearbeiteter Sonntag innerhalb 14 Tagen in einen freien Tag ausgeglichen werden muss. --> Arbeitszeitgesetz
Ich weiss nicht genau was du mit einem Grunddienstplan meinst aber oft vertretene Meinung ist, dass der AG einen Dienstplan 4 Tage vorher wieder ändern kann. Sinnvollerweise gibt es aber zum Dientsplan eine Dienstvereinbarung mit dem Betriebs- oder Personalrat. Wenn es eine Mitarbeitervertretung gibt kann diese Mitbestimmen.
Die erste Frage der Tage am Stück kann natürlich im TV geregelt sein, anders als im Gesetz. Der AG muss den aber auslegen wenn er ihn anwendet.
Zur 2 Frage ist wichtiger als Tarif, dass der BR oder PR bei den Grundsätzen der Dienstplangestalung mitwirkt und z.b. eine Dienstvereinbarung mit der GL abschliesst. (Das kann bei einem PR allerdings im Landespersonalvertretungsgesetz unterschiedlich geregelt sein, wie viel der PR da mitreden kann. Bayern und BaWü haben recht schlechte LPersVGs (für die AN), Rotes Kreuz hat aber vermutlich eher einen Betriebsrat)
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