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Welche Pflichten hat ein AG bei Einstellung eines AN???

 
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i2330247
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:54    Titel: Welche Pflichten hat ein AG bei Einstellung eines AN??? Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe mal folgende Frage.

Was muß ein kleiner Arbeitgeber (AG) alles machen, wenn er einen Arbeitnehmer (AN) einstellt????

Ich meine bei größeren AG´n gibt es ja eine Personalabteilung die die Beiträge an die Sozialversicherung abführt und die auch die Lohnsteuer der AN. Die berechnen dann was sie wem abführen müssen.

Was ist aber beispiesweise, wenn ein Kerzenmachen eine Hilfskraft braucht und diese gerade einmal 20 Stunden die Woche arbeiten soll.
Muß er dann jeden Monat selber berechnen was er wem zahlen soll?? Und wie erfährt die Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Arbeits -und Pflegeversicherung wie wiel sie vom Kerzenmachen für einen AN bekommen müssen??

Gibt es da auch Ausnahmen für 400 € Jobs??

Danke für Eure Antworten

i2330247
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bei 400 € Jobs geht das über die Minijobzentrale relativ einfach, man hat da zumindest nur 2 Ansprechpartner. Es. fallen dann noch Beiträge für die BG/Unfallkasse an.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10782/DE/2__AG/8a__unfallschutz/InhaltsNav.html?__nnn=true


Ansonsten bei anderen Beschäftigten muss man das letztlich alles selber machen, viele lassen das über den Steuerberater abrechnen und durchführen.
Bei der Vertragsgestaltung ist der Steuerberater aber nicht immer der beste Ansprechpartner, von Arbeitsrecht selber haben die oft wenig Ahnung und erstellen merkwürdig Verträge.

MfG
Matthias
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