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timlagezz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2007 Beiträge: 35
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Verfasst am: 09.03.09, 16:23 Titel: plötzlich dachdecker ohne Ankündigung durch VM |
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heute früh staunte ich nicht schlecht. ich war auf dem weg nach draussen plötzlich kommt mir nen handwerker entgegen und meinte ob wir strom haben wegen maschinen...
jedenfalls haben wir jetzt nen schönes gerüst vor de fenster und lärm.
die dachdecker sind da. und das total ohne mein wissen.
darf der VM das einfach so anordnen?
ist eine mietkürzung denkbar? |
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Peacekeeper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 09.03.09, 16:41 Titel: Re: plötzlich dachdecker ohne Ankündigung durch VM |
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timlagezz hat folgendes geschrieben:: | heute früh staunte ich nicht schlecht. ich war auf dem weg nach draussen plötzlich kommt mir nen handwerker entgegen und meinte ob wir strom haben wegen maschinen...
jedenfalls haben wir jetzt nen schönes gerüst vor de fenster und lärm.
die dachdecker sind da. und das total ohne mein wissen.
darf der VM das einfach so anordnen?
ist eine mietkürzung denkbar? |
Na der Vermieter ist wohl der Besitzer des Hauses und wenn dort etwas kaputt ist beauftragt er eben einen Handwerker. Wenn Sie ein Auto besitzen fragen Sie doch auch keinen anderen um Erlaubnis das Sie Ihren Wagen reparieren lassen wollen oder? _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Zuletzt bearbeitet von Peacekeeper am 09.03.09, 16:47, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 09.03.09, 16:42 Titel: |
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Ja, natürlich kann der VM dies einfach so anordnen.
Eine Mietminderung ist denkbar. Kommt aber auf die konkreten Umstände vor Ort an. Was aber in jeden Fall vom Mieter gemacht werden sollte, ist seine Versicherungen (Hausrat usw.) über das Gerüst zu informieren. Denn es besteht erhöhte Einbruchsgefahr und wenn dies nicht gemeldetet wird, kann es gut sein das die Versicherung die Regulierung des Schadens erweigert. |
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timlagezz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2007 Beiträge: 35
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Verfasst am: 09.03.09, 16:46 Titel: |
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war es nicht mal so das modernisierungsmaßnahmen angekündigt werden müssen?
in meiner alten wohnung war das gleiche, da habe ich 3 monate vorher info bekommen |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 09.03.09, 17:18 Titel: |
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Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden. Es kann sich auch um eine Instandsetzung handeln, die müsste nicht angekündigt werden. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 09.03.09, 17:26 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden. |
Nicht, wenn die Mieterhöhung nur unerheblich ist, was posthum festzustellen wäre.
 _________________ Shit happens |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 09.03.09, 17:55 Titel: |
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Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | Strider hat folgendes geschrieben:: | Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden. |
Nicht, wenn die Mieterhöhung nur unerheblich ist, was posthum festzustellen wäre.
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Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung hängt auch dann nicht von der Ankündigung ab, wenn der Betrag mehr als nur unerheblich ist. Voraussetzung für die Mieterhöhung ist nach § 559 Abs. 1 BGB, dass die Maßnahme durchgeführt wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Eine unterlassenen Ankündigung führt nach § 559b Abs. 2 BGB dazu, dass die erhöhte Miete nicht mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Umlageerklärung fällig wird, sondern erst 6 Monate später. Weiter Rechtsfolgen gibt es nicht.
Die Ankündigung ist lediglich Voraussetzung für die Duldungspflicht des Mieters und damit für den Anspruch des Vermieters auf Zugang zur Wohnung zur Durchführung der angekündigten Arbeiten. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 09.03.09, 18:09 Titel: |
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Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | Strider hat folgendes geschrieben:: | Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden. |
Nicht, wenn die Mieterhöhung nur unerheblich ist, was posthum festzustellen wäre.
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Posthum kann dem Mieter das doch alles ziemlich wurscht sein.  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 09.03.09, 18:15 Titel: |
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Jo, aber posthum ist meines Wissens auch ein Synonym für nachträglich, bezogen auf ein Ereignis.
 _________________ Shit happens |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 09.03.09, 18:21 Titel: |
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Trotzdem. mir war danach.  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 09.03.09, 18:28 Titel: |
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Sei dir gegönnt.
 _________________ Shit happens |
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