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Kündigungsfrist-Frage!!!

 
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Lotus_eater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:45    Titel: Kündigungsfrist-Frage!!! Antworten mit Zitat

AN (Arbeitnehmer) ist nach deutschem Arbeitsrecht bei englischem AG (Arbeitgeber) eingestellt. AN arbeitet in Deutschland. Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Probleme lässt AN sich krankschreiben und erhält ein Attest, dass er die berufliche Tätigkeit nicht weiter ausführen kann. AN möchte dies alles hinter sich lassen und kündigt fristgerecht zum 15. des Monats, aber die Kündigung erreicht den AG erst am 17. des Monats. Demnach müsste AN noch bis zum 30. des Monats tätig sein - Ist das richtig?

In der Zwischenzeit: AG droht schriftlich mit rückwirkender Kündigung zum 1. Tag der Krankmeldung und damit dass er dem AN kein Zeugnis ausstellen will. AN weiß, dass beides nicht möglich ist. Eine tatsächliche rückwirkende Kündigung oder eine fristgerechte Kündigung trifft beim AN nicht ein. Auch erhält der AN keine Bestätigung seiner eigenen Kündigung. Müsste sich der AG nicht schriftlich melden? Wenn er sich nicht meldet, wonach kann sich der AN dann richten. Was sagt das Arbeitsrecht hierzu? In welcher Frist müsste der AG sich melden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre/Deine Unterstützung.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Fristeinhaltung:

Das hängt von der geltenden Frist ab und vom Monat.

Die Grundkündigungsfrist eines Arbeitsnehmers ist 4 Wochen zum 15 oder Monatsende.

4 Wochen sind i.A. kein Monat.D.h. um z.b. zum 15.4. zu kündigen muss ich spätestens am 18.3. die kündigung zugehen lassen.

Es können aber auch längere Fristen vereinbart sein oder laut Tarif z.b. gelten.


Ansonsten den Zugang einer Kündigung muss der Sender belegen! Der Empfänger / AG muss keine Betätigung schicken.

Deshalb versendet man Kü. z.b. per Einwurfeinschreiben oder Boten/Gerichtsvollzieher

MfG
Matthias
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