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abgesehen davon, dass rechtsberatung im einzelfall eh gegen die forenregeln (und das RBerG) verstößt, wird sich gerade in erbrechtlichen angelegenheiten keiner aus dem fenster lehnen ... sie sollten einen anwalt aufsuchen. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
1. Ja das ist grundsätzlich möglich. Insbesondere die Oma wird natürlich von den Enkel beerbt wenn der Vater bereits verstorben ist.Wenn die Enkel, bzw. deren Vater nicht "enterbt" wurden, werden sie auch Erben, ihnen steht nicht nur der Pflichtteil zu,
2. Was heißt den verkauft? Von wem? Wann?
Ansonsten ist der erste Rat sicher richtig hier mal zu einem Anwalt zu gehen. Es geht um über 100.000 € das sollte man bereit sein ein paar Euronen in jemand zu investieren der sich damit auskennt.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 11.03.09, 17:42 Titel:
Hat die Oma in ihrem Testament den Sohn oder seine Töchter enterbt oder hat sie nur ihre beiden Töchter in ihrem Testament als Erben eingesetzt und ihren Sohn und dessen Töchter nicht erwähnt?
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