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Zu Befehl – hab' ich. Und komme dank Deines Zitates zum gleichen Ergebnis:
Es steht nicht im Sachverhalt, dass er erst rechts blinkte, dann aufhörte zu blinken und dann (dafuer) stattdessen langsamer wurde.
Es steht drin, dass er langsam weiterfuhr. Also muss er doch zu diesem Zeitpunkt (Blinkende) bereits langsam gewesen sein. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Genau mit den beiden ersten Dingen war hier m. E. zu rechnen. Das schrieb ich doch auch schon. Und beides ist meiner Meinung nach keine unklare Verkehrslage, was einen Überholvorgang angeht und spricht nicht dagegen, zu überholen.
Wenn man als potentieller Überholer mit auch der dritten Möglichkeit rechnen muss, stellt sich nach wie vor die Frage, wann man denn überhaupt überholen darf.
Das gleiche gilt für den hier vorliegenden Sachverhalt. Es ist bei jedem, aber auch absolut jedem Überholvorgang möglich, dass der Überholte vorschriftswidrig, ohne Ankündigung, ohne zu schauen und ohne Rücksicht auf Verluste zur Seite zieht und dem Überholer den Weg abschneidet. Wenn ein Überholer aufgrund dieser Möglichkeit nicht mehr überholen darf, darf niemand mehr überholen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
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