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Verfasst am: 13.03.09, 20:47 Titel: Name von Mutter und Kind
Hallo,
angenommen, A und B lassen sich scheiden, da B von C ein Kind erwartet. Die Scheidung ist kurz vor der Geburt, so dass B ihren Mädchennamen vor der Geburt nicht mehr annehmen kann. Folglich trägt ja dann das Kind den Namen der Mutter, also heisst auch wie A.
Frage nun, kann die Mutter dann irgendwann nach der Geburt ihren Mädchennamen annehmen und gleichzeitig auch den Namen des Kindes ändern lassen?
Wie ist da die Rechtslage?
Hoffe, ich habs in die richtige Rubrik geschrieben, falls nicht, verschiebts bitte Mods.
Danke und Ciao
falls allein deutsches Recht zur Anwendung kommt und falls die Geburt auch noch nach der Rechtskraft der Scheidung erfolgt, erhält das Kind zunächst den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Danach kann sie dann ihren Gburtsnamen annehmen und anschließend dem Kind entweder den Namen des Vaters erteilen oder erklären, dass das Kind der Wiederannahme des Geburtsnamens folgen soll.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Hi,
danke für die Antwort.
Die Geburt erfolgt nach Rechtskraft der Scheidung und alles läuft nach deutschem Recht..........dann ist es also kein Problem für die Mutter nach der Geburt für sich und das Kind ihren Mädchennamen anzunehmen?!
Gruß
jo, alles was den Namen des Kindes angeht, richtet sich nach den §§ 1616 ff BGB.
Vorliegend dürfte zunächst ein Name nach § 1617 a BGB erworben werden:
Name der Mutter im Sinne dieser Vorschrift ist der am Tag der Gebrt des Kindes geführte Name, also Ehenam oder Geburtsname oder Ehename und Geburtsname (bei Bindestrichname).
Danach , also bei Wiederannahme des Geburtsnamens nachdem das Kind auf der Welt ist, wird der § 1617 c Abs . 2 Nr 2 BGBinteressant werden.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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