Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.03.09, 11:00 Titel: kann AG einen AN mit teilzeitbeschäftigung kündigen.........
kann der AG eine Teilzeit Kraft (6h pro tag) betriebsbedingt wegen schlechter wirtsch.Lage kündigen und einen AN aus dem gleichen Betrieb auf dessen Posten setzen?
Details:gekündigte Teilzeitkraft ist über 10 jahre Betriebszugehörig und die einzigste Kraft für diese Tätigkeit(Reinigungskraft)
Meine Frage:darf für diesesen Arbeitsplatz nach der kündigung dieses AN ein anderer AN aus dem gleichen Betrieb genommen werden,auch wenn dieser total fremde tätigkeit ausübt? _________________ Jedem sein Recht.
Dürfen immer. Ob die Kündigung anerkannt wird vom Gericht ist doch wohl die Frage. Hierzu ist interessant zu wissen: Wie viele Mitarbeiter hat die Firma, Betriebsrat vorhanden?
Dürfen immer. Ob die Kündigung anerkannt wird vom Gericht ist doch wohl die Frage. Hierzu ist interessant zu wissen: Wie viele Mitarbeiter hat die Firma, Betriebsrat vorhanden?
Monentan zwischen 40 und 50 MA
BR ist vorhanden. _________________ Jedem sein Recht.
Der Kollege soll dann aber auch Reinigungstätigkeiten machen?
Und der Kollege ist offensichtlich sozial schützenswerter? Also z.b. länger da, älter, mehr Unterhaltspflichten?
Grundsätzlich ist es möglich und muss sogar so gemacht werden, wenn für den Kollegen ein Arbeitsplatz weg fällt dass eine Sozialauswahl durchgeführt werden muss in deren Konsequenz jemand anderes gehen muss. Allerdings sollte man das unbedingt gerichtlich prüfen lassen. Z.b. dass der Kollege aus einem ganz anderen Bereich kommt wäre ein Angriffspunkt für eine Anwalt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.