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Der Arbeitnehmer bekommt vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten und nimmt diesen auch an. Eine Abfindung wird vereinbart.
Frage 1: Wird das Arbeitslosengeld bei Auszahlung einer Abfindung für die ersten drei Monate gestrichen?
Frage 2: Wird nach diesen drei Monaten die Abfindung ("Monat für Monat") anteilsmäßig mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?
Frage 3: Sollte die Abfindung verrechnet werden (siehe Frage 2) - bleibt denn wenigstens ein "Freibetrag" der nicht verrechnet oder versteuert (siehe Frage 4) wird?
Frage 4: Wieviel Prozent Steuern müssen von der Abfindung (sofort) gezahlt werden?
Ich weiss ... viele viele Fragen ... wird aber auch bestimmt viele viele interessieren.
Wenn ja gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperre und zusätzlich gibt es noch eine Ruhezeit für die Zeit bis die eigentliche Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Das könnte also bedeuten, dass man bei einer Kündigungsfrist von z.b. 3 Monate zum Monatsende man ca, 6 Monate keinen Cent von der Agentur bekommt.
Die Abfindung wird dann nicht mehr angerechnet, sie ist aber mit einiger Wahrscheinlichkeit eh alle oder man muss diese 6 Monate halt entsprechend einrechnen und einen Aufhebungsvertrag nur unterschreiben wenn die Abfindung entsprechend hoch ist.
Ansonsten wird die Abfindung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, kommt also auf das gesamt Jahreseinkommen an.
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