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Kurzarbeit: Verteilung der Arbeitszeit

 
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jaelle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 68
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:05    Titel: Kurzarbeit: Verteilung der Arbeitszeit Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
in einem Betrieb wird Kurzarbeit eingeführt, die AN arbeiten statt 40 Stunden nur noch 32 Stunden die Woche, somit ist ein Tag in der Woche frei.
Wer entscheidet über die Lage dieses Tages, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
Der AG allein oder muss er auf die AN-Wünsche Rücksicht nehmen?
Darf er kurzfristig umdisponieren, wie kurzfristig?
Danke und Gruß
Jaelle
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Vogue85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Neuburg

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt ganz auf die Arbeit drauf an. Wenn am Montag z.B. dein Chef sieht, das für Dienstag eh keine oder nur ganz wenig Arbeit da ist, kann er sagen das du Dienstag daheim bleiben musst. Er muss keine Rücksicht auf deine Wünsche nehmen.
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vogue85 hat folgendes geschrieben::
Kommt ganz auf die Arbeit drauf an. Wenn am Montag z.B. dein Chef sieht, das für Dienstag eh keine oder nur ganz wenig Arbeit da ist, kann er sagen das du Dienstag daheim bleiben musst. Er muss keine Rücksicht auf deine Wünsche nehmen.


Das stimmt. Kurzarbeit ist kein Urlaub. Auch wenn Kurzarbeit geplannt ist, und es fällt kurzfristig Arbeit an, kann man auch angefordert werden.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Im Ausgangsfall muß noch nicht einmal ein Tag arbeitsfrei sein, es genügt auch, die verbleibende Arbeitszeit auf die fünf Tage zu verteilen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

rockbender hat folgendes geschrieben::
Vogue85 hat folgendes geschrieben::
Kommt ganz auf die Arbeit drauf an. Wenn am Montag z.B. dein Chef sieht, das für Dienstag eh keine oder nur ganz wenig Arbeit da ist, kann er sagen das du Dienstag daheim bleiben musst. Er muss keine Rücksicht auf deine Wünsche nehmen.


Das stimmt. Kurzarbeit ist kein Urlaub. Auch wenn Kurzarbeit geplannt ist, und es fällt kurzfristig Arbeit an, kann man auch angefordert werden.


Beides stimmt so nicht. Kurzarbeit mit der Folge des Wegfalls des Vergütungsanspruchs darf der Arbeitgeber nur anordnen, wenn dies in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer Individualvereinbarung (Arbeitsvertrag) vereinbart worden ist. (In Betrieben mit Betriebsrat ist die Anordnung von Kurzarbeit darüber hinaus ohnehin nur wirksam, wenn der Betriebsrat der Kurzarbeit zugestimmt hat (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).)

Deswegen kann der Chef ohne eine solche Vereinbarung, auch wenn er sieht, das für Dienstag eh keine oder nur ganz wenig Arbeit da ist, nicht sagen, dass der Arbeitnehmer Dienstag daheim bleiben muss. Er sollte sogar besondere Rücksicht auf seine Wünsche nehmen, sonst ist das sehr schnell kein Fall für Kurzarbeitergeld, sondern ein ganz normaler Fall, wonach der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalles zu tragen hat, also trotz Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers die Vergütung in voller Höhe weiterzuzahlen hat. (§ 615 BGB).
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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jaelle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 68
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, das klärt schon ne ganze Menge,
Danke für Euren Input dazu *daumenhoch*
GLG
Jaelle
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